Semmeringtunnel: Enteignung für Deponie aufgehoben

Nach dem Baustopp beim Semmering-Basistunnel durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gibt es nun auch durch das Landesverwaltungsgericht Steiermark einen Rückschlag: Die Enteignungen für die Deponie wurden nachträglich aufgehoben.

Erst im Februar hob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Baugenehmigung für den Semmering-Basistunnel auf: Laut den Richtern wäre ein Sachverständiger nicht berechtigt gewesen, ein Gutachten zu erstellen, zudem wurden zwei weitere Gutachten beanstandet - mehr dazu in VwGH hebt Genehmigung für Semmeringtunnel auf (10.2.2014).

Entscheidung „zum Nachteil der Bahnen“

Nun könnte es weitere Verzögerungen geben: Die Enteignungen der ursprünglichen Besitzer der Grundstücke u.a. für die Deponie wurden am Montag nachträglich aufgehoben. Ein ÖBB-Sprecher bestätigte am Donnerstag einen Bericht der „Kleinen Zeitung“, wonach die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zum Nachteil der Bahnen ausgefallen sei, das schriftliche Urteil habe man aber noch nicht erhalten. Das müssten Juristen prüfen, um mögliche weitere Verfahrensschritte einzuleiten, daher könne auch noch kein Zeitrahmen für eine weitere Verzögerung gegeben werden. Noch gehe man davon aus, wie geplant im Jahr 2024 den Tunnel in Betrieb zu nehmen.

„Dem Enteignungsbescheid die Grundlage entzogen“

Im Rechtsspruch des Landesverwaltungsgerichts werden die Konsequenzen der VwGH-Entscheidung genannt: „Daraus folgt, dass ein Enteignungsbescheid, der auf einem eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheid aufbaut, mit letzterem in einem untrennbaren Zusammenhang steht, weshalb im Falle der Aufhebung des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides dem Enteignungsbescheid die Grundlage entzogen und dieser gleichfalls aufzuheben ist.“ Eine derartige Konstellation sei in vorliegendem Fall gegeben. Ausgefolgt wurden gleich zwei Entscheidungen, da es zwei Enteignungsbescheide gab, und zwar gegen mehrere Grundstückseigentümer.

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