Steuerdiskussion nach Grand Prix in Spielberg

Die Gemeinde Spielberg und der Veranstalter des Formel-1-Grand-Prix verhandeln derzeit über die Höhe der Lustbarkeitsabgabe - obwohl die Höhe der Steuer eigentlich gesetzlich festgeschrieben ist. Der Gemeindebund-Präsident sprach von „gewisser Nachsicht“.

Grundsätzlich ist in einem Landesgesetz und einer Gemeindeverordnung festgeschrieben, wie viel Red Bull beziehungsweise die Projekt Spielberg GesmbH an Lustbarkeitssteuer zahlen muss, nämlich 25 Prozent der Eintrittsgelder. Das wären laut Informationen aus dem Gemeinderat rund vier Millionen Euro für den Grand Prix, der Ende Juni in die Steiermark zurückgekehrt war - mehr dazu in Spielberg danach: Lob und Arbeit.

Steuern nachträglich verhandeln

Red Bull ist das zu viel. Angedacht ist, dass ein Teil des Geldes als Förderung zurückfließt. Vizebürgermeister Andreas Themel (SPÖ) dazu: „Das müssen wir uns sicher noch genau anschauen, damit man da gesetzeskonform handelt, ob jetzt die 25 Prozent zu zahlen sind und dann eine Förderung retour laufen kann oder ob man über den Gemeinderat einen niedrigeren Prozentsatz festlegt.“

Dirnberger: „Gewisse Nachsicht beschließen“

Im Normalfall wird vor einer Veranstaltung zwischen Gemeinde und Veranstalter eine Vereinbarung getroffen, wie hoch die Lustbarkeitsabgabe sein wird. Die Höhe könne dabei auch nachträglich noch geändert werden, nämlich im Rahmen der Bundesabgabenordnung (BAO), sagte Gemeindebund-Präsident Erwin Dirnberger: „Aber wie gesagt, es gibt sicher im Rahmen der BAO noch Möglichkeiten, dass der Abgabenpflichtige einen Antrag stellt auf Abgabenreduktion, und der muss dann im Gemeindevorstand oder möglicherweise im Gemeinderat behandelt werden, wo man noch eine gewisse Nachsicht beschließen kann.“

Steuernachlass „gesetzwidrig“

Nachträglich einen niedrigeren Steuersatz festzulegen wäre aber gesetzwidrig, sagt der Finanzrechtsexperte Werner Doralt. Bei einer nachträglichen Wirtschaftsförderung sei zumindest die Optik schief: „Das sind letztendlich Umgehungsgeschäfte.“ Sollte die Gemeinde tatsächlich erst kassieren und danach einen Teil rücküberweisen, „dann wird das Ganze natürlich auch finanzverfassungsrechtlich ein sehr zweifelhaftes Ergebnis“.

Kritik kommt auch aus den Reihen der SPÖ. Gemeinderat Wolfgang Moitzi sagt, Red Bull habe eine erste, von der Gemeinde angebotene Ermäßigung abgelehnt: „Ein normaler Arbeitnehmer kann auch nicht zum Vater Staat gehen und seinen Steuersatz diskutieren, und ich finde, dass Red Bull jetzt doch auch der Gemeinde was zurückgeben sollte.“

Dirnberger: Nicht nur Kosten für Gemeinde

Dass der Gemeinde Spielberg durch das Projekt Spielberg nur Kosten angefallen seien, kann Dirnberger nicht nachvollziehen: „Die Kommunalsteuer - wenn dadurch zig Arbeitsplätze geschaffen werden, vor allem nachhaltige, dann gibt es die Kommunalsteuer in Form von drei Prozent von der Lohnsumme, und unter anderem gibt es auch die Nächtigungsabgabe. Aber die Gemeinde muss natürlich selbst abwägen, in welcher Form sie diese Lustbarkeitsabgabe einhebt, und das wird sicher erfolgt sein.“

Doralt: Steuernachlässe nicht unüblich

Ganz unüblich seien Abgabennachlässe nicht - etwa wenn ein Unternehmen droht abzusiedeln, sagt Steuerrechtler Doralt. Bei Betriebsansiedelungen gibt es öfters sogar einen Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden. Red Bull zahlt für andere Autorennen in Spielberg nur eine Pauschale. Und bei der Ski-WM verlangte Schladming vom ÖSV gar keine Lustbarkeitsabgabe.

Sauberer Kompromiss gesucht

Auch Experten beim Land suchen eine Lösung für Spielberg. Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) wurde als Streitschlichter eingeschaltet. Aber sein Sprecher sagt, die Gemeinde müsse selbst einen Kompromiss finden. Diese will es sich keinesfalls mit Red Bull verscherzen, es geht ja auch um die Rennen in den kommenden Jahren. Vizebürgermeister Themel sagt, der Grand Prix sei perfekt gewesen. Nun fragt sich, wie ein perfekter und sauberer Kompromiss im Abgabenstreit aussehen könnte.