„HORST“ soll künftig besser vor Hochwasser schützen

Die TU Graz hat im Auftrag des Landes ein „Hochwasser Risikomanagement“ (kurz HORST) entwickelt. Mit diesem zehn Punkte-Programm sollen große Hochwasserereignisse, von denen die Steiermark immer wieder betroffen war, der Vergangenheit angehören.

Seit der Jahrtausendwende verursachten Unwetterkatastrophen in der Steiermark einen Schaden von rund zwei Milliarden Euro. Im Auftrag von Nachhaltigkeitslandesrat Johann Seitinger (ÖVP) analysierte die TU Graz Risikoabläufe und entwickelte umfassende Strategien für die Zukunft.

Die zehn Punkte von „HORST“:

  • Ausbau der Dokumentation und Überwachung von Gewässern
  • Optimierung der Alarm- und Einsatzpläne
  • Schaffung von neuen Retentionsräumen
  • Erstellung eines Rutschhangkatasters
  • Bau weiterer Rückhaltebecken
  • Ausbau des Objektschutzes
  • Mehr Informationen an Bürger
  • Bessere Ausbildung in Sachen Hochwasser an landwirtschaftlichen Schulen
  • Verstärkte Forschung
  • Einheitlicher Standard bei der Dokumentation von Katastrophen

Anleitung für den Katastrophenfall

Laut Studie gibt es in der Steiermark 55 Hochwasserrisikogebiete, für die jetzt Hochwasserpläne ausgearbeitet werden. Er erwarte sich davon einen noch besseren Schutz vor Hochwasserereignissen, so Seitinger: „Es war an der Zeit, dass wir hier ein hochprofessionelles Management hinter diese Naturkatastrophenbewältigung setzen, wo Einsatzkräfte mit jenen, die Schutzbauten errichten, und jenen, die in der Verwaltung in der Geologie arbeiten, bestmögliche Vernetzung erfahren. Dieses mit der TU ausgearbeitete Planobjekt gebe die Handlungsanleitung, all diese Hochwasserkatastrophen hochprofessionell für die Zukunft zu managen.“

Zehn-Punkte-Programm

Das Ergebnis der Studie ist ein Zehn-Punkte-Maßnahmenprogramm zur öffentlichen Hochwasservorsorge im steirischen Risikokreislauf. Dabei geht es von Vorsorgemaßnahmen über die Koordination der Einsatzkräfte bis hin zum Wiederaufbau oder auch der Dokumentation des Ereignisses.

"HORST"

Land Steiermark

Fehler nicht wiederholen

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Raumordnung. In diesem Zusammenhang sei entscheidend, dass Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen, sagte Gerald Zenz von der TU Graz: „Das ist ein Thema, welches wir speziell ausgearbeitet haben, das bearbeitet werden muss. Hier muss man restriktiver vorgehen, damit eben nicht teure Infrastruktur in gefährdeten Gebieten errichten darf und damit dann den Schaden erhöht. Das sind Punkte die uns alle betreffen, die die Gemeinden betreffen, das Land betrifft, und die bearbeitet werden müssen.“

Mit derzeit rund 40 Mio. Euro, die dem Land Steiermark für Hochwasserschutz pro Jahr zu Verfügung stehen, könne man die Pläne bewältigen, so Seitinger. Er schließe aber nicht aus, dass im Katastrophenfall finanzielle Sofortmaßnahmen - auch des Bundes - wieder notwendig werden.

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