Kartnig: Weitere sieben Monate Haft

In Graz ist am Dienstag der Prozess gegen Hannes Kartnig fortgesetzt worden - und der Ex-Sturm-Präsident wurde wegen schweren Betrugs in Bezug auf gefälschte Kartenabrechnungen zu weiteren sieben Monaten Haft verurteilt.

Nachdem der ehemalige Präsident von Sturm Graz bereits am ersten Verhandlungstag zu vier Jahren und einem Monat Haft wegen teilweise versuchten schweren Betruges verurteilt wurde - mehr dazu in Weitere vier Jahre Haft für Kartnig und in Kartnig: Chronologie der Ereignisse -, ging es ab dem zweiten Verhandlungstag um die verkürzten Abgaben an den steirischen Fußballverband und die Bundesliga - beide bekommen bei Bundesligaspielen zwei Prozent der Einnahmen aus den Kartenerlösen.

„Ich weiß, dass jeder gegen mich ist“

Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag meldete sich Kartnig zu Wort - er war bisher zu den verminderten Abgaben nicht geständig - mehr dazu in Kartnig-Prozess: „Hätte mein Haus verkauft“ - und bestärkte diese Aussagen: „Als Präsident habe ich nicht einmal gewusst, was in den Kartenabrechnungen steht“, meinte er zu den verfälschten Formularen für die Abgaben.

„Ich habe gewusst, dass es Schwarzzahlungen gibt, aber dass der Verband geschädigt wurde, nicht“, so Kartnig. „Ich weiß, dass Sie mir nicht glauben und die Schöffen auch nicht“, meinte er zum Richter. „Ich weiß, dass jeder gegen mich ist, ich bin eh’ schon vernichtet“, so Kartnig resigniert.

Kleiner: Einnahmen um rund 2,5 Mio. Euro verkürzt

Anschließend erläuterte Sachverständiger Fritz Kleiner sein Gutachten: Demnach wurden zwischen dem zweiten Halbjahr 1998 und dem ersten Halbjahr 2004 um rund 2,5 Mio. Euro weniger an Einnahmen angegeben, als tatsächlich flossen - davon wären zwei Prozent dem steirischen Fußballverband und der Bundesliga zugestanden. Laut Anklage wurden der Fußballverband um rund 25.000 Euro und die Bundesliga um knapp 53.000 Euro geschädigt.

Die Differenz errechnete sich aus der Buchhaltung des Fußballvereins und den Computerausdrucken des Stadions, die die Karten verzeichnet hatten, so Kleiner. Die Anwälte von Kartnig lehnten den Gutachter weiterhin als befangen ab und stellten daher auch keine Fragen.

„Ich bin menschlich am Ende“

In seinem Schlussplädoyer betonte der Staatsanwalt, es habe sich bei den falschen Kartenabrechnungen „um keinen kleinen Betrug“ gehandelt. Nach Meinung von Kartnigs Verteidiger Roland Kier fehlt nach wie vor die Rechtsgrundlage für Abgaben an die Bundesliga und den Fußballverband und daher auch für eine Verurteilung.

„Ich bin menschlich am Ende und bitte um ein mildes Urteil“, sagte Kartnig schließlich: Der Staatsanwalt schlage wild um sich „und nur mehr gegen mich“. Er betonte einmal mehr, er habe sich nie persönlich bereichert: „Ich habe alles gestanden, was ich gemacht habe, aber ich kann nichts gestehen, was ich nicht getan habe“, so der Ex-Präsident.

Urteil nicht rechtskräftig

Kartnig wurde - nicht rechtskräftig - zu weiteren sieben Monaten Haft verurteilt. Allerdings kann man diese zweite Teilstrafe nicht mit der ersten, vor einer Woche ausgesprochenen addieren, denn nun sind gegen beide Strafen wieder Rechtsmittel zulässig, und der Gang bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) wird vermutlich abermals ausgeschöpft werden.

Außerdem ist die Rechtslage kompliziert: Rechtskräftig ist bisher nur die Strafe für das Finanzstrafverfahren, also jene 15 Monate Haft, die Kartnig derzeit absitzt. Wenn die erste Teilstrafe rechtskräftig wird - und das wird sie wahrscheinlich erst in oberster Instanz -, dann muss die zweite Teilstrafe als Zusatzstrafe neu bemessen werden. Dabei geht es darum, dass ein Angeklagter mit Teilstrafen nicht schlechter aussteigen darf, als wenn die Teilverfahren gemeinsam verhandelt worden wären.

Ende weiterhin nicht absehbar

Damit ist derzeit noch nicht absehbar, ob die Strafe für Kartnig am Ende geringer oder höher ausfällt als jene fünf Jahre Haft und 6,6 Millionen Euro Geldstrafe aus dem ersten Verfahren - mehr dazu in Fünf Jahre unbedingte Haft für Hannes Kartnig (16.2.2012) - und wie lange es bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil dauern wird.

Mit auf der Anklagebank saß am Dienstag auch der ehemalige Sturm-Sekretär: Er wurde nicht rechtskräftig als Beitragstäter zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Am 4. Dezember geht es mit den restlichen drei Angeklagten weiter - es handelt sich dabei aber nur um einen kleinen Teil des Finanzstrafverfahrens, das wiederholt werden muss.