Feinstaub: Blauer Brief aus Brüssel versandfertig

Die Steiermark dürfte aufgrund der Feinstaubsituation schon bald unerfreuliche Post von der EU bekommen. Weil die Grenzwerte weiterhin überschritten werden, steht die angedrohte Klage unmittelbar bevor. Dabei soll sich die Luftgüte mittlerweile deutlich gebessert haben.

Die steirische Feinstaub-Situation beschäftigt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit - mehr dazu in Feinstaub: EU macht Druck (31.1.13) oder Feinstaub-Problem: EU-Klage rückt näher (3.5.13). Jetzt ist der blaue Brief aus Brüssel so gut wie versandfertig.

Die EU-Kommission kommt zum Schluss, dass die Steiermark weiterhin die gemeinsam vereinbarten europäischen Feinstaubgrenzwerte überschreitet. In den kommenden Tagen soll daher das Vertragsverletzungsverfahren fortgesetzt werden, bestätigt Karl Falkenberg von der EU-Generaldirektion Umwelt: „Auf Basis der vorliegenden Zahlen wird die Kommission da keine andere Wahl haben. Denn die Zahlen belegen, dass die Höchstgrenzen in Graz und Umgebung nicht eingehalten werden.“

„Luftgüte in der Steiermark gut wie lange nicht“

Der steirische Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) muss sich mit der Klage anfreunden, obwohl er im Rahmen seines Brüssel-Besuches die EU-Kommission über die Erfolge des Luftreinhalteprogramms informiert hat. „Die Luftgüte in der Steiermark ist in den letzten drei Jahren noch nie so gut wie jetzt gewesen. Im heurigen Jahr wurden erstmals die von der EU erlaubten 35 Feinstaubbelastungstage nicht überschritten“, sieht Kurzmann eine positive Entwicklung, die nicht nur mit dem vergangenen milden Winter zu tun haben soll. Von EU-Generaldirektor Falkenberg kommt Anerkennung für das steirische Luftreinhalteprogramm, allerdings nur mit Vorbehalt: „Die Maßnahmen sind durchaus positiv einzuschätzen. Aber die Messdaten, die uns dann aus Österreich übermittelt werden, zeigen nach wie vor Überschreitungen.“

Kann Klage noch verhindert werden?

Unklar ist, ob die Klage durch eine österreichische Einigung noch verhindert werden kann. Für Landesrat Kurzmann wäre das möglich, wenn das Umweltministerium in Wien nicht die Daten aufgrund der strengeren österreichischen Regelung (nur 25 erlaubte Übertretungstage) nach Brüssel übermitteln würde. „Ich bin überzeugt, dass wir auch den Herrn Bundesminister überzeugen können, jene Daten, die wir aufgrund unserer objektiven Messungen nachweisen können, auch nach Brüssel zu melden“, so Kurzmann.

Das Umweltministerium betont hingegen in einer Reaktion, dass die Republik Österreich immer die gesamte Anzahl der Überschreitungstage an die Europäische Kommission meldet. Diese würde dann aber nur die Einhaltung des EU-Grenzwerts (35 Überschreitungstage) und nicht den österreichischen Grenzwert nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) prüfen, so das Ministerium.

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