Grenzstreit an Weinstraße geht in Verlängerung

Ein jahrelanger Grenzstreit an der südsteirischen Weinstraße geht in die Verlängerung: Bereits vor acht Jahren hatte ein Slowene wochenlang die Straße blockiert; jetzt fordert er vom Land eine Ablöse oder die Verlegung der Straße.

Im Jahr 2007 hatte der Slowene zuletzt für internationale Schlagzeilen gesorgt: Im Zuge des Grenzstreites an der Südsteirischen Weinstraße blockierte er diese vier Wochen lang mittels einer Betonsperre, um seine Besitzansprüche geltend zu machen.

Die besagte Betonsperre an der Weinstraße

APA/Ingrid Kornberger

Slowene droht mit Abriss

Eigentlich war der Grenzstreit bereits ad acta gelegt gewesen, doch mit einem Schreiben an die Baubezirksleitung Leibnitz nahm er wieder Fahrt auf: Viktor Zizek wähnt sich nach wie vor im Besitz von Teilbereichen der südsteirischen Grenzstraße und das, obwohl im Jahr 2007 steirische Anrainer und Winzer nach einer Besitzstörungklage Recht bekamen und er den Betonblock entfernen musste. Im besagten Schreiben droht er der Baubezirksleitung nun, Teile der Straße am 16. Februar wegzureißen und zu begrünen.

Ablöse vom Land gefordert

Das Land könne diesen Schritt verhindern, wenn die Straße verlegt wird bzw. wenn es eine finanzielle Ablöse zahlt. Zurzeit prüft der Verfassungsdienst des Landes dieses Schreiben sowie zwei Gerichtsurteile, die Zizek mitgeschickt hat.

Aufgrund dieser Beurteilung wird die weitere Vorgehensweise seitens des Landes festgelegt, sagt Wolfgang Fehleisen von der Baubezirksleitung Südweststeiermark: „Das, was diese Angelegenheit so schwierig macht, ist, dass diese Grundstücke auf slowenischem Staatsgebiet sind und das Land Steiermark nur unter gewissen Randbedingungen eine Klagslegimitation gegenüber diesem Grundstückseigentümer auf slowenischer Seite hat. Diese Frage prüft der Verfassungsdienst gerade.“

Forderung wird geprüft

Da es aber einen Staatsvertrag zwischen Österreich und Slowenien gibt, der besagt, dass diese Straße als gemeinsame Straße zu führen ist und sich die Straße auch auf einer als Wegparzelle ausgewiesenen Parzelle befindet, glaubt Fehleisen nicht, dass Zizek eine Verlegung der Straße einfordern kann.

„Die rechtliche Beurteilung, wie der Verfassungsdienst das sieht, ist aufgrund einer Ersteinschätzung der damalig gewonnenen Besitzstörungsklage jetzt im ersten Sinne positiv. Wir werden natürlich alle Schritte unternehmen, um sozusagen einen Abriss dieser Straße hintanzuhalten. Wobei es natürlich schwierig ist, weil nach wie vor ist es slowenisches Staatsgebiet, das muss man auch ganz offen sagen.“ Um alle Eventualitäten abzuklären, hat das Land nun aber auch mit dem Außenamt bzw. mit der Botschaft Kontakt aufgenommen.