Hannes Kartnig bald Freigänger

Hannes Kartnig wird schon bald wieder in der Öffentlichkeit zu sehen sein: Laut einem Zeitungsbericht wird der ehemalige Sturm-Präsident ab nächster Woche zum Freigänger. Dann darf er zum Arbeiten die Justizanstalt Graz-Jakomini verlassen.

Laut Berichten von „Kleiner Zeitung“ und „Österreich“ wird der wegen Finanzvergehen rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilte Kartnig im Laufe der nächsten Woche eine Tätigkeit bei einer Wiener Werbemittelfirma aufnehmen. Für seine eigene Firma darf Kartnig in dieser Zeit von Gesetzes wegen nicht arbeiten, da sich ein Teil des Urteils auf eben diese Firma bezieht.

Schlafen im Freigängerhaus

Der Freigang tagsüber richtet sich nach der Arbeitszeit des Häftlings, zum Schlafen kehrt er täglich ins Freigängerhaus innerhalb der Haftanstalt zurück. Eine Fußfessel - wie sie Kartnig im Herbst nach Opernbesuch und Geburtstagsfeier im Nobelrestaurant publikumswirksam entzogen wurde - müssen Freigänger nicht tragen - mehr dazu in Fußfessel aberkannt: Kartnig muss in Haft (29.10.2014).

Guter Häftling

Der Außendienst wird routinemäßig und stichprobenartig überprüft, Schwierigkeiten erwartet sich der Pressesprecher der Justizanstalt Graz-Jakomini, Manfred Ulrich, aber nicht: „Wenn wir nur mehr Leute hätten, die sich so positiv benehmen und sich so gut integrieren, wäre der Vollzugsalltag einfacher“, lobte Ulrich den Häftling Kartnig in den Berichten.

Zwei Entscheidungen stehen noch aus

Im Mai hat Kartnig dann zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt, dann könnte er wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden. Allerdings: All das hat nichts mit der Verurteilung wegen zweier Betrugsvorwürfe zu tun - dafür fasste Kartnig im November zunächst vier Jahre und dann noch zusätzlich sieben Monate Haft aus - mehr dazu in Weitere vier Jahre Haft für Kartnig (10.11.2014) und in Kartnig: Weitere sieben Monate Haft (18.11.2014). Gegen beide Entscheidungen erhoben Kartnig und seine Anwälte Nichtigkeitsbeschwerde. Eine Entscheidung dürfte es im Laufe des Jahres geben.

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