Widerstand gegen Blaulichtfunk-Masten

Der digitale Blaulichtfunk ist in der Steiermark noch immer nicht flächendeckend aktiv, obwohl er das seit 2014 sein sollte. Zusätzlich benötigte Masten in der Südsteiermark sorgen für Widerstand bei der Bevölkerung.

Die Steiermark ist das vierte Bundesland, in dem der digitale Blaulichtfunk zum Einsatz kommt: Rettung, Feuerwehr und Polizei sollen damit in Zukunft besser kommunizieren können - mehr dazu in Blaulichtfunk bald flächendeckend (1.4.2015). Teilweise ist das System in der Steiermark schon aktiv - um in allen Teilen des Landes die Netzabdeckung zu gewährleisten, müssen aber weitere Masten aufgestellt werden.

Umweltanwältin hält Gutachten für „mangelhaft“

Einer dieser Masten soll in der Gemeinde Wagna im Bezirk Leibnitz mitten in einem Landschaftsschutzgebiet aufgebaut werden - in derartigen Fällen hat die Umweltanwaltschaft Parteistellung. Umweltanwältin Ute Pöllinger hat sich die Situation in Wagna selbst angesehen: In ihrem Bericht an die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz spricht sie sich gegen den geplanten Masten in Wagna aus.

„Ich habe mir diesen geplanten Standort vor Ort angeschaut und habe dann an die BH geschrieben, dass der geplante Standort das Landschaftsbild tatsächlich beeinflussen wird“, so Pöllinger. Die Umweltanwältin merkt auch an, dass das Gutachten des Amtssachverständigen mangelhaft sei.

„Öffentliches Interesse überwiegt“

„In weiterer Folge hat dann die BH den Bescheid erstellt und sich mit meinem Bericht nicht mehr näher auseinander gesetzt. Sie hat sich darauf bezogen, dass dieser Behördenfunk ein hohes öffentliches Interesse genießt und daher auf jeden Fall zu genehmigen ist“, schildert Pöllinger.

Dieses Vorgehen ist laut der Umweltanwältin auch legitim: Bauten, bei denen das öffentliche Interesse gegenüber Umweltfragen überwiegt, können auch ohne Berücksichtigung des Berichtes der Umweltanwältin genehmigt werden.

Bürgerinitiative gegen Masten in Wagna

Auch eine Bürgerinitiative spricht sich entschieden gegen den geplanten Masten in Wagna aus: Ihrer Ansicht nach sei der von Bürgermeister Peter Stradner ausgestellte Baubescheid gesetzeswidrig.

Der Bürgermeister verweist in diesem Fall auf die Empfehlung seiner Experten: „Ich habe für so etwas meine Sachverständigen, die mich dort vertreten und die mir ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, um überhaupt einen Bescheid erstellen zu können. Ich gehe davon aus, dass die sich all diese Voraussetzungen angeschaut haben.“

Peter Stradner sagt aber auch, dass das Verfahren, sollte es bisher fehlerhaft gewesen sein, neu aufgerollt werden wird: „Da geht es um Rechte von Anrainern, die gleich gewahrt werden müssen wie die Rechte von Bauwerbern.“ Der Bescheid liege laut Stradner mittlerweile bei der juristischen Überprüfung - inklusive der Beschwerde der Bürgerinitiative.

Link: