„Mazda-Prozess“: Haftstrafen für alle Angeklagten

Teilweise mehrjährige Haftstrafen und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe - so lauten die Urteile im „Mazda-Prozess“, die am Dienstagnachmittag am Grazer Straflandesgericht gesprochen worden sind. Sie sind nicht rechtskräftig.

Rund zehn Jahre lang stellten die fünf Angeklagten Scheinrechnungen für den ehemaligen Leiter der PR-Abteilung von Mazda Europa in Deutschland aus und gestanden das auch beim zweitägigen Prozess. Am Grazer Straflandesgericht fassten sie dafür am Dienstag ein- bis zweieinhalbjährige Haftstrafen aus. Außerdem wurden sie zu Schadenersatzzahlungen in der Höhe von bis zu 7,3 Mio. Euro verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Richter: „Sehr moderate Strafen“

Die Beitragstäter fassten am Dienstag laut Richter Helmut Wlasak „sehr moderate Strafen“ aus. Ein 56-jähriger Grazer - er selbst hatte sich am ersten Prozesstag am Montag als „Befehlsempfänger“ bezeichnet - muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis und 7,3 Mio. Euro Schadenersatz an Mazda Europa bezahlen. Sein Komplize mit einer deutschen Werbeagentur fasste 30 Monate sowie 1,4 Mio. Euro Schadenersatz aus. Die drei weiteren Beschuldigten müssen für zwei, eineinhalb und ein Jahr hinter Gitter und zwischen 103.000 Euro und 3,56 Mio. Euro bezahlen. Einer von ihnen bekam auch eine Finanzstrafe in der Höhe von 125.000 Euro.

Der 56-jährige Grazer nahm das Urteil auf der Stelle an - zumal das Gericht die Möglichkeit einer Fußfessel nicht ausschloss. Ein weiterer Beschuldigter nahm die Strafe ebenfalls sofort an, die drei anderen baten um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Keine weiteren Zeugen am zweiten Prozesstag

Da sich am ersten Verhandlungstag am Montag alle geständig zeigten, wurde auf weitere Zeugen verzichtet - mehr dazu in Mazda-Prozess beginnt mit Geständnissen.. Das Verfahren gegen den sechsten Angeklagten, der sich nicht wegen Untreue, sondern unter anderem wegen Falschaussage verantworten muss, wurde ausgeschieden und soll getrennt von den anderen verhandelt werden. Er hatte nichts mit den Scheinrechnungen zu tun und soll „nur“ einen der anderen fünf gedeckt haben.

Staatsanwalt: „Teil eines Riesenverbrechens“

Staatsanwalt Stefan Strahwald lobte in seinem Schlussplädoyer die „gute Polizeiarbeit“ der vergangenen Jahre, die eine kurze Hauptverhandlung ermöglicht habe. Trotz der Geständnisse betonte er, dass die Beschuldigten „bei jeder Rechnung aufhören“ hätten können. Aber ihre Motive seien durchwegs die „leistungsunterlegten Aufträge“ gewesen, ohne die ihre Unternehmen insolvent geworden wären. „Dennoch waren die fünf Angeklagten ein Teil eines Riesenverbrechens mit einem immens hohen Schaden“, fasste der Ankläger zusammen. Hinzu komme der lange Zeitraum.

Die Verteidiger stimmten durch die Bank den Ausführungen Strahwalds zu und sprachen von „vier Jahren Ermittlungen an einem Tag im Zeitraffer“. Der Anwalt des 56-jährigen Grazers, der umfassend zur Aufklärung beigetragen hatte, bat um ein Signal, „dass Kooperation belohnt wird“. Ein anderer Verteidiger wies auf die „Zerstörung der eigenen wirtschaftlichen Existenz“ der Beschuldigten als Folge ihrer Taten hin.

Angeklagte baten um mildes Urteil

In den letzten Worten vor der Beratung des Gerichts baten alle fünf um milde Urteile und stellten sich als reumütige Schuldige dar: „Ich stehe vor mir selbst fassungslos da“, meinte etwa der Grazer PR-Agentur-Geschäftsführer. Der 53-jährige Salzburger bedauerte, es nicht geschafft zu haben, „aus dem Karussell auszusteigen“. Die anderen sprachen von ihrer eigenen Feigheit und meinten, es tue ihnen leid.