U-Haft für Grazer Amokfahrer verlängert

Die Untersuchungshaft für den Grazer Amokfahrer ist am Dienstag wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest weitere zwei Monate verlängert worden. Die fertigen Gutachten erwarten die Behörden im Oktober.

Es wurden zwei Psychiater - einer von der Staatsanwaltschaft und einer vom Haftrichter - und eine Psychologin beauftragt, den Geisteszustand des Mannes zu beurteilen. Bisher ging man davon aus, dass er zurechnungsfähig ist, weshalb er auch in U-Haft sitzt; erachten die Experten ihn aber als nicht zurechnungsfähig, müsse statt einer Anklage ein Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt gestellt werden, so Staatsanwalt Christian Kroschl.

Anträge, den Prozess nach Wien zu verlegen, seien bisher nicht eingebracht worden; Rechtsmittelentscheidungen sollen aber am Oberlandesgericht Wien zu prüfen sein, da eine Richterin des Grazer Oberlandesgerichts unter den Verletzten ist - mehr dazu in Amokfahrt: OLG Wien übernimmt Entscheidungen (20.7.2015).

Ermittlungen auch gegen Eltern

Laut Kroschl könnte im Falle der Zurechnungsfähigkeit noch 2015 eine Anklage erhoben werden. Parallel zu den Ermittlungen gegen den Amokfahrer laufen auch die Erhebungen gegen seine Eltern: Sie sollen der Ehefrau des Verdächtigen unter anderem gedroht haben, ihrer Familie in Bosnien etwas anzutun - mehr dazu in Nach Amokfahrt: Ermittlungen auch gegen Eltern (30.6.2015).