Laubbläserverbot zeigte Wirkung
ORF.at/Kaja Stepien
Der Laubbläser bläst mit einer Geschwindigkeit von etwa 300 km/h, erreicht dabei eine Lautstärke von 100 Dezibel - etwa wie ein Presslufthammer - und wirbelt Feinstaub auf. In den Feinstaubgebieten Graz und Leibnitz sowie Kaindorf an der Sulm ist der Einsatz dieser Geräte deshalb ganzjährig verboten.
„Deutliche Verbesserungen“
Ein Verbot, das sinnvoll sei, ist der Leiter des Referats Luftreinhaltung im Land, Thomas Pongratz, überzeugt: „Was man sicher sagen kann, ist, dass es in den Bereichen, wo diese Geräte exzessiv eingesetzt worden sind, doch zu deutlichen Verbesserungen gekommen ist. Kein großer Einfluss auf die Luftgüte selbst, aber lokal hat es deutliche Verbesserungen gegeben.“
„Praktisch keine Beschwerden mehr“
Der gewünschte Effekt dieser gesetzlichen Regelung sei eingetreten, sagt auch der Leiter des Umweltamts der Stadt Graz, Werner Prutsch: „Vor der Verhängung dieses Verbotes hat es sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung gegeben, und es ist das Verbot auch immer wieder gefordert worden, als Maßnahme gegen die Feinstaubbelastung, aber auch gegen die Lärmbelastung. Das hat sich sehr positiv ausgewirkt - es gibt jetzt praktisch überhaupt keine Beschwerden mehr, die Leute halten sich offensichtlich an dieses Verbot.“
Bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gab es keine einzige Anzeige, beim Strafreferat der Stadt Graz lediglich zwei Beanstandungen.
Holding Graz: Befürchteter Mehraufwand blieb aus
Mit Skepsis sah diesem Verbot auch die Holding Graz entgegen, sie reinigt die öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt; die 30 Laubbläser wurden eingemottet - mehr dazu in LAK und Holding: Kritik am Laubbläser-Verbot (10.10.2014). Laut Konzernsprecher Gerald Pichler sorgt das Laub-Kehren statt -Blasen lediglich für einige Überstunden, der befürchtete Mehraufwand sei ausgeblieben.