LAK und Holding: Kritik am Laubbläser-Verbot

Obwohl mittlerweile in der Steiermark teilweise verboten wirbeln die Laubbläser weiterhin ordentlich Staub auf. Landarbeiterkammer und Holding Graz kritisieren, dass die jetzt anfallenden Laubmassen ohne Geräte nicht zu bewältigen sind.

Als Feinstaubverursacher standen die Laubbläser plötzlich am Pranger, nach heftigen Diskussionen wurden sie schließlich mit Anfang Oktober in Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm verboten. Mehr dazu in Laubbläser ab Herbst 2014 verboten (30.10.2013) und Laubbläserverbot tritt in Kraft (1.10.2014).

Landarbeiterkammer fordert Ausnahmeregelungen

Was zwar gut für die Luft sein mag, sei schlecht für die Wege und ihre Benützer, sagt Landarbeiterkammer-Präsident Christian Mandl nach einem Lokalaugenschein am Grazer Schloßberg: „Nasses Laub auf den Wegen und Stiegen ist gefährlich und gehört entfernt. Ohne Laubbläser ist der Schloßberg aber nicht laubfrei zu bekommen. Benötigt würden bis zu 20 zusätzliche Arbeitskräfte, die es aber nicht geben wird. Den Schloßberg mit Stahlbesen statt Laubbläsern vom Laub zu befreien ist nicht möglich.“ Mandl fordert daher Ausnahmebestimmungen: „In exponierten Gebieten wie zum Beispiel der Schloßberg sollte das Verbot nicht gelten.“

Holding Graz: Kein zusätzliches Personal

Auch bei der Holding Graz heißt es, der Besen sei kein geeigneter Ersatz für den Laubbläser. Standortleiter Christian Ottinger: „Mit dem Laubbläser hat bislang ein Mann drei Tage gearbeitet, um den Schloßberg laubfrei zu bekommen. Wenn wir händisch kehren, brauchen wir rund 20 Personen, die dann eine Woche im Einsatz wären.“

Mehr Mitarbeiter wird es laut der Holding Graz aber nicht geben. Man arbeite aber an einer Lösung und werde versuchen das bestehende Personal von 160 Personen in Graz umzuschichten.

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