Barrierefreie Betriebe ab 2016: WK informiert
ORF
Betroffen sind unter anderem Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Hotels, Dienstleister, Arztpraxen, Banken, Bürogebäude, Versicherungen, aber auch Freizeit-, Gesundheits-, Kultur- oder Sporteinrichtungen - dementsprechend groß ist derzeit der Informationsbedarf: Die steirische Wirtschaftskammer verzeichnet sehr viele Anfragen von Unternehmen und tourt auch durch die steirischen Bezirke, um die Betriebe aufzuklären.
Hundertprozentige Barrierefreiheit unmöglich
Bisher konnten Menschen mit einer Beeinträchtigung nur bei Neubauten und Generalsanierungen Beschwerde einlegen, wenn sie sich durch Barrieren diskriminiert fühlten - ab 2016 gilt das auch für den gesamten Altbestand, wobei es aufgrund der verschiedenen Arten von Beeinträchtiungen keine hundertprozentige Barrierefreiheit geben könne, so Peter Postl vom Rechtsservice der Wirtschaftskammer Steiermark.
„Deswegen hat der Gesetzgeber im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz die Zumutbarkeitsprüfung eingeführt. Das bedeutet, dass man prüfen muss, wie viel muss ich investieren und dann natürlich abwägen, je nachdem wie viel ich verdiene, kann ich mir das wirklich leisten“, so Postl.
Alternativen anbieten
Kann sich ein Unternehmer diese Umbauarbeiten nicht leisten, hat er laut Peter Postl die Möglichkeit, Alternativen anzubieten: „Ein Beispiel: Ein Masseur ist im ersten Stock eingemietet, kann sich natürlich selber keinen Lift leisten - mit Hausbesuchen kann er dem behinderten Menschen entgegenkommen“, so Postl.
Das Sozialministerium fördert Umbaumaßnahmen mit bis zu 50 Prozent, das Land Steiermark fördert Umbauten im Tourismusbereich
„Im Dialog zu managen“
Die Behörde wird laut Peter Postl ab 2016 nicht prüfen, ob ein Betrieb barrierefrei ist: „Hier ist das einfach im Dialog zwischen Unternehmer und dem behinderten Menschen zu managen, und nach diesen Gesprächen sehen sehr viele das auch als Chance, weil es ja auch eine große Zielgruppe gibt. Es sind immerhin bis zu 20 Prozent angewiesen auf Barrierefreiheit, und es hilft uns allen, wenn die Zugänge zu den Betrieben einfach besser gestaltet sind.“
Die Kosten für eine Umstellung auf Barrierefreiheit können zwischen 300 und 30.000 Euro betragen, so Postl. Und: „Bei 30.000 Euro kann ich auf jeden Fall die Zumutbarkeitsprüfung machen.“
Barrierefreiheit auch online
Nicht nur Gebäude, sondern auch die Internetseite eines Betriebes muss ab dem nächsten Jahr barrierefrei sein: So muss es etwa für sehbehinderte Menschen auf der jeweiligen Homepage einen Bildschirmleser geben, der den Menschen die Inhalte der Internetseite vorliest.