Flüchtlinge an Polys - keine Rechtsgrundlage

Im Fall von über Jahre hinweg an steirischen Polytechnischen Schulen unterrichteten, nicht mehr schulpflichtigen jungen Flüchtlingen bleibt das Bildungsministerium dabei, dass diese Praxis bis 1. Dezember beendet werden muss.

Jungen Flüchtlingen werden hierzulande bestmögliche Bildungschancen in Aussicht gestellt. Manche Projekte tun dies schon auf vorbildliche Weise: An den steirischen Polytechnischen Schulen etwa werden seit längerem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter von über 15 Jahren als außerordentliche Schüler unterrichtet. Dafür gab es viel Lob und sogar Auszeichnungen des Bildungsminsteriums.

Bildungsstopp für Flüchtlinge

Laut Gesetz dürfen in die Polys nur schulpflichtige Schüler.

In diesem Schuljahr seien es etwa 150 Jugendliche, so die Ministeriumsbeauftragte für Flüchtlingskinder in der Schule, Terezija Stoisits, die betonte, dass das nur in der Steiermark so gehandhabt wird.

„Per Erlass nicht vorgesehen“

An Polytechnischen Schulen kann das neunte - und damit letzte verpflichtende - Schuljahr absolviert werden, wenn man vorher ordentlicher Schüler war; als außerordentlicher Schüler kann man für eine bestimmte Zeit geführt werden, wenn man nicht ausreichend Deutsch kann, um dem Unterricht zu folgen. An Polys seien außerordentliche Schüler daher nicht vorgesehen - das wurde 2003 per Erlass geregelt, erklärte Stoisits. Am 22. Oktober erging ein weiterer Erlass - „als Erinnerung“.

In der Freitag-Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ äußerten Direktoren betroffener Schulen Unverständnis über diese vom Ministerium veranlasste und von der Landesregierung umgesetzte Abweisung der Schüler und plädierten für eine Gesetzesänderung, die deren Verbleib in den Klassen ermöglicht.

Keine Veranlassung für Gesetzesänderung

Dazu sieht das Ministerium aber keine Veranlassung: Bei jugendlichen Flüchtlingen von 15 bis 18 Jahren gehe es oft um Alphabetisierung und das sei im „Poly“-Lehrplan „definitiv nicht enthalten“. Diese Problematik könne in diesem Schultyp, in dem es in erster Linie um Berufsorientierung gehe, nicht gelöst werden, so Stoisits.

Alternativensuche „im rechtskonformen Rahmen“

Man suche jetzt bundesweit nach „alternativen Möglichkeiten“, um der Gruppe der nicht mehr schulpflichtigen jungen Flüchtlinge „Basisbildung in rechtskonformem Rahmen zu geben“. Das müsse in Projekten, respektive Kursen geschehen, für die es auch zusätzliche Mittel im Rahmen der Integrationsbemühungen geben wird.

Stoisits geht davon aus, dass die nun betroffenen ehemaligen außerordentlichen Schüler in solchen Kursen „ihren neuen Platz finden“. Im Idealfall ändere sich für diese Jugendlichen nur, dass sie dann formal Teilnehmer an Kursen sind, die beispielsweise an Nachmittagen und möglicherweise sogar an den gleichen Schule abgehalten werden.

Link: