Vorübergehendes Zweitheizungsverbot in Graz

Für zwölf Stunden hat ab Mitternacht ein Zweitheizungsverbot in Graz und sechs Umlandgemeinden gegolten. Dieses Verbot verordnet die Landesregierung, wenn die Feinstaubwerte über einen gewissen Zeitraum zu hoch sind.

Das erste und bisher einzige Mal, dass dieses Verbot ausgesprochen wurde, war im Februar 2012. Damals wurde das Verbot allerdings nach 36 Stunden wieder aufgehoben. Die Gemeinden haben das Verbot damals als wirkungslos kritisiert, unter anderem weil es nicht kontrollierbar sei.

Kachelöfen von Verbot ausgenommen

Diesmal hat die Verordnung nur für zwölf Stunden gegolten - und zwar in Graz sowie in den Gemeinden Feldkirchen, Gössendorf, Hart, Hausmannstätten, Raaba-Grambach sowie in Seiersberg-Pirka.

Vom Verbot betroffen waren alle händisch mit Festbrennstoffen beschickten Öfen, wenn gleichzeitig die Möglichkeit besteht, das Haus oder die Wohnung auch alternativ etwa über eine Zentralheizung oder über Fernwärme zu beheizen. Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich Kachelöfen. Ob und wieviel Wirkung ein Zweitheizungsverbot zeigt, wird sich aber auch diesmal kaum feststellen lassen.

Seit 2002 wird der Feinstaub flächendeckend gemessen. Seit Beginn dieser Aufzeichnungen war 2015 das Jahr mit der zweitgeringsten Belastung. Hauptgrund ist das warme Wetter, wodurch weniger geheizt wurde - mehr dazu in Niedrigere Feinstaub-Werte im Jahr 2015 (4.1.2016).

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