Schnellprüfungsverfahren an Grenze geplant

Flüchtlinge und Migranten sollen künftig schon an der Grenze zurückgewiesen werden können. Nur jene, die Verwandte in Österreich haben, sollen bleiben dürfen. Zu prüfen sei das mithilfe des Zentralmelderegisters.

Wenn künftig ein Flüchtling oder Migrant bei einer Grenzkontrolle erwischt wird, dann soll nur mehr geprüft werden, ob er enge Verwandte in Österreich hat. Das haben Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans-Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch bekannt gegeben.

Künftig zählt nur mehr Kernfamilie

"Das kann relativ leicht überprüft werden. Man muss nur ins Zentrale Melderegister schauen, ob diese Menschen tatsächlich in Österreich gemeldet sind. Es muss sich um Eltern, Geschwister oder minderjährige Kinder handeln, also um die sogenannte Kernfamilie“, erklärt Walter Grosinger, stellvertrender Sektionschef im Innenminsiterium.

Jene Flüchtlinge, die nach Deutschland weiterreisen wollen, müssten laut Grosinger im Einzelfall bearbeitet werden. Alle anderen sollen an der Grenze zurückgewiesen werden - etwa nach Slowenien oder Italien. Und wer im sogenannten Hinterland der Grenze erwischt wird, dem - so der Plan - drohe die Aufnahme in ein Registrierzentrum und dann die Zurückschiebung.

Orte der Registrierzentren noch offen

Voraussetzung sei auch, dass beispielsweise eine Zugfahrkarte aus dem Nachbarland bei der Person entdeckt wird oder ein anderer Hinweis, woher die jeweilige Person kommt. Noch nicht klar ist laut Grosinger, wo, wann und in welcher Form die Registrierzentren genau entstehen sollen.

Spielfeld

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Wer zurückgeschoben wird, habe laut Grosinger die Möglichkeit, beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. „Diese Beschwerde ist vom jeweiligen Nachbarland aus einzubringen.“ Die neue Vorgangsweise sei nur möglich, weil Österreich argumentieren könne, dass durch die vielen Asylwerber im Vorjahr die öffentliche Ordnung gefährdet sei. An sich gelte nämlich eine EU-Verfahrensrichtlinie.

Schnellprüfung statt Verfahren

„Nach dieser müssen wir jeden Asylantrag behandeln. Ein neues Gutachten sagt aber, wenn die innere Sicherheit oder innere Ordnung im Land gefährdet ist, können wir von diesen Richtlinien abweichen“, so Grosinger. Künftig sei demnach kein Verfahren, sondern lediglich eine Schnellprüfung geplant. Das Gesetz soll Anfang Juni inkraft treten.

Der Einsatz der Hilfsorganisationen in Spielfeld wurde am Donnerstag in den Stand-by-Modus gesetzt. Bei Bedarf, würden Organisationen wie das Rote Kreuz aber wieder aktiv werden können – mehr dazu in Akuteinsatz offiziell beendet (30.3.2016).