Lebenslang nach Attacke auf Nachbarskinder

Mit einem Schuldspruch und der Höchststrafe ist Donnerstagabend der Prozess gegen den Gewalttäter von Unterstorcha zu Ende gegangen. Der 53-Jährige hatte eine Nachbarsfamilie mit einem Eisenrohr attackiert.

Bereits zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag hatte sich der Anklagte schuldig im Sinne der Anklage bekannt, diese lautete auf zweifach versuchten Mord und zweifache schwere Körperverletzung - mehr dazu in Prozess nach Attacke auf Nachbarskinder.

Video dokumentierte Tat

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen mit einer zu einer Waffe umgebauten Eisenstange auf zwei Nachbarskinder und zwei Erwachsene losgegangen zu sein und diese teils schwer verletzt zu haben. Um seine Tat zu dokumentieren, wurde in der Verhandlung ein Überwachungsvideo vorgeführt. Darin war zu sehen, wie der Angeklagte auf seine Opfer einschlägt, wie ein Nachbar eingreift und dadurch zum Lebensretter wird, und wie die Mutter schlussendlich ihre bewusstlose Tochter in Sicherheit bringen konnte.

Prozess Unterstorcha Attacke Nachbarskinder

APA/Erwin Scheriau

Der Angeklagte wurde vom Gericht zur Höchststrafe verurteilt

Geschworene sahen Tötungsabsicht

Der Staatsanwalt sprach von äußerster Brutalität bei der Ausführung der Tat. Der Angeklagte gab die Hiebe zwar zu, sagt aber: „Erschlagen habe ich sie nicht wollen.“ Das Geschworenengericht ist dagegen sehr wohl zu dem Schluss gekommen, dass der Oststeirer in Tötungsabsicht gehandelt hatte und sprach den Angeklagten einstimmig für schuldig des zweifachen Mordversuchs und der zweifachen Körperverletzung.

Lebenslange Haftstrafe

Dass der vorsitzende Richter die Höchststrafe „lebenslang“ verhängte, begründete er mit der „massiven Brutalität des Vorgehens, noch dazu gegen ein wehrloses kleines Kind“. Der Angeklagte habe im „Blutrausch agiert“ – wäre der Nachbar nicht gewesen, wären das Mädchen und ihre Mutter jetzt tot, daran habe er keinen Zweifel, so der Richter. Außerdem hätte der Angeklagte während der gesamten Verhandlung nicht einmal ansatzweise Reue gezeigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.