IS gut geheißen: Sechs Monate bedingt

In Graz ist am Donnerstag ein Mann wegen „Gutheißens von terroristischen Straftaten“ zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte in sozialen Medien ein Bild von einem IS-Kämpfer als Profilfoto verwendet.

Auch wenn die Anklage nicht wie in den letzten Dschihadistenprozessen auf „Verbrechen der terroristischen Vereinigung“ lautete, so wurde auch diese Einzelrichterverhandlung unter strengen Sicherheitsvorkehrungen abgehalten. Im Mittelpunkt stand dabei ein Foto, das einen IS-Kämpfer zeigt, wie er vor einem Sonnenuntergang eine IS-Flagge schwenkt - für den Richter ein „klassisches Propaganda-Bild der Verbrecherorganisation Islamischer Staat“.

„Nur ein Satz aus meinem Glaubensbekenntnis“

Der Beschuldigte beteuerte in der Verhandlung, mit dem IS nichts zu tun zu haben: Er sei gläubiger Moslem und habe das Bild als Profilbild verwendet, weil auf der Flagge ein Satz aus seinem Glaubensbekenntnis stehe. Auf die mehrfache Frage des Richters, warum er für die Darstellung seines Glaubens ausgerechnet ein Foto mit einem IS-Kämpfer verwendet habe, wusste der 28-Jährige eigentlich keine Antwort - außer dass es ein Blödsinn gewesen sei. Gefragt nach seiner Einstellung zum IS sagte der gebürtige Tschetschene, der seit zwölf Jahren in Graz lebt, dass diese Leute nicht nach dem Koran leben würden - dort stehe nämlich, dass man Unschuldige nicht töten dürfe.

Predigten eines verurteilten Imams besucht

Dann zeigte sich aber zumindest ein Zusammenhang mit einem anderen Dschihadistenprozess: Der Beschuldigte gab an, Predigten eines zu sechs Jahren Haft verurteilten Imam in einer Moschee am Grazer Lendplatz besucht zu haben; er habe auch einen Mitangeklagten des Predigers gekannt und sei zudem als Besucher beim Prozess dabei gewesen - mehr dazu in Bisher zwölf Schuldsprüche in fünf IS-Prozessen (20.7.2016). Der Prediger habe seiner Ansicht nach niemals dazu aufgerufen, nach Syrien zu gehen, und auch den Mitangeklagten hielt der 28-Jährige am Donnerstag für unschuldig.

Urteil nicht rechtskräftig

In seinem Schlussplädoyer sagte der Staatsanwalt, dass das Beweisverfahren erwiesen habe, dass der Angeklagte gegenüber seinen 273 Whatsapp-Kontakten Gräueltaten des IS gutgeheißen habe, und auch der Richter glaubt dem Angeklagten nicht: „Wenn ich ein Bild von Adolf Hitler als Profilbild nehme, glaubt mir niemand, dass ich einfach eine Person, die mir optisch gefällt, ausgewählt habe.“ Ein Profilbild sei immer etwas, „womit ich mich identifiziere“, war der Vorsitzende überzeugt.

Der Richter sprach von einer „eindeutigen Gefahr, dass durch die Verwendung solcher Bilder andere Personen motiviert werden, solche Straftaten zu begehen“. Das Urteil - sechs Monate bedingt - ist nicht rechtskräftig.