Alko-Lenker in Graz wegen Tötung verurteilt

Nach einem Alko-Unfall ist ein 46-Jähriger am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte im Jänner einen Radfahrer in der Südsteiermark nicht gesehen und ihn mit der Front seines Wagens von hinten erfasst. Das Unfallopfer erlitt schwere Verletzungen, darunter einen Schädelbasisbruch, und wurde ins Krankenhaus gebracht. Obwohl sich sein Gesundheitszustand nach einigen Tagen gebessert hatte, starb der 80-Jährige knapp einen Monat nach dem Unfall.

Angeklagter gestand Alkoholkonsum

Vor Gericht gestand der angeklagte Autolenker, dass er getrunken und den Radfahrer einfach nicht gesehen habe. Er war jedoch sofort stehen geblieben, hatte Erste Hilfe geleistet und die Einsatzkräfte gerufen - „vorbildlich“, wie die Staatsanwältin anmerkte.

Keine Beleuchtung und Radweg nicht benutzt

Der Verteidiger erklärte, dass der Radfahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Beleuchtung am Fahrrad hatte und auch nicht den Radweg neben der Straße benutzt hatte. Abgesehen davon soll das Opfer - wie aus der Pflegeakte hervorgehe - kein einfacher Patient im Spital gewesen sein.

Ein „Horror-Patient“

Trotz seines Schädelbasisbruchs sei der 80-Jährige nicht im Bett geblieben, habe sich die Schläuche herausgerissen und mit solchem Nachdruck nach Alkohol verlangt, dass ihm die Pflegekräfte drei Tage nach dem Unfall diesen auch verabreichten. Für die Ärzte sei er laut dem Verteidiger des Autofahrers ein „Horror-Patient“ gewesen.

Da jedoch ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Tod des 80-Jährigen bestehe, forderte die Anklägerin einen Schuldspruch: Laut Gutachten des Sachverständigen hat der Unfall die Vorerkrankungen des Opfers nämlich verschlimmert.

Urteil als Signal, dass „Leute nicht betrunken fahren“

Während es sich für den Rechtsanwalt des Angeklagten bei dem Fall um einen Verkehrsunfall mit schwerer Verletzung handle und nicht mehr - „An den Verletzungen ist mein Mandant schuld, am Tod ist aber das Opfer selbst schuld“ -, sah die Richterin die grob fahrlässige Tötung als erwiesen: „Der Fehler war, dass er ihn nicht gesehen hat. Die Kombination aus Vorerkrankung und Unfall führte zum Tod.“

Der 46-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu zehn Monaten Haft - zwei davon unbedingt - verurteilt. Die Entscheidung der Richterin soll ein Signal sein, dass „Leute nicht betrunken fahren“. Der Angeklagte hat nun die Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen; der Verteidiger kündigte Berufung an.