Neues Gesetz ermöglicht Basiskonto für alle
Üblicherweise werden Miete, Handyrechnung und Versicherungen vom Girokonto abgebucht. Rund 150.000 Menschen in Österreich haben aber kein eigenes Bankkonto, häufig, weil sie aufgrund finanzieller Probleme von ihrer Bank gekündigt wurden. Durch das neue Gesetz müssen Banken künftig auch bedürftigen Menschen ein Basiskonto anbieten können.
„Versuchungen werden immer größer“
Die Forderung nach einem Basiskonto besteht von Seiten der Schuldnerberatung bereits seit langem. Vielen Menschen falle der Umgang mit Geld schwer: „Am Rande unserer Gesellschaft leben verschiedene Gruppen von Menschen, die sich einfach sehr schwer im Umgang mit Geld tun, die sich jede Versicherung und jedes Abo aufschwatzen lassen, dann auch noch die ganzen Versuchungen, über das Internet Geld auszugeben - und die Versuchungen werden immer größer“, so Schuldnerberater Christof Lösch.
Zweite Bank als Anlaufstelle
Nicht selten geraten die Betroffenen durch unglückliche Umstände in die Armutsfalle, sei es der Verlust der Arbeitsstelle oder eine private Trennung - für Banken sind solche Menschen laut Lösch uninteressant.
ORF.at/Julia Hammerle
Dadurch wird ihnen aber auch die Möglichkeit erschwert, ihre finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen. Die Zweite Sparkasse - eine Tochter der Steiermärkischen Sparkasse - spezialisierte sich genau auf solche Fälle und wird von Mitarbeitern der Ersten Bank und Sparkasse ehrenamtlich geführt.
Kosten von 40 bis 80 Euro jährlich
„In der Steiermark haben wir bis dato etwa 2.000 Kunden ein Konto gegeben. 500 haben uns wieder verlassen, zu den verschiedenen ‚normalen‘ Banken. Wir freuen uns als Zweite Sparkasse, wenn uns jemand verlassen kann, weil dann geht es ihm wieder besser“, so der Grazer Leiter Günther Feldgrill. Durch das Basiskonto müssen nun auch andere Banken ein Konto für bedürftige Personen anbieten. Die Kosten dabei belaufen sich auf 40 bis 80 Euro jährlich.