Gesetzesänderung soll SCS retten
Die Shopping City Seiersberg besteht aus mehreren Gebäudekomplexen, die mit Übergängen verbunden sind. Diese Verbindungen sind auf Basis der sogenannten Interessentenwege genehmigt, was der Verfassungsgerichtshof aber für unzulässig erklärt hat - mehr dazu in Bewilligung für Shoppingcity Seiersberg gekippt (15.07.2016).
Er hat eine Frist bis Jänner zur Reparatur gesetzt - von einem möglichen Rückbau der Übergänge bis hin zur vollständigen Schließung der Zentrums mit 2.000 Arbeitsplätzen war die Rede - mehr dazu in Weiter Tauziehen um Shopping City Seiersberg (24.10.2016).
Landes-Straßenverwaltungsgesetz wird novelliert
Diese Szenarien scheinen abgewendet. Denn damit in Seiersberg alles so bleiben kann wie es ist, wird jetzt das Landes-Straßenverwaltungsgesetz novelliert. Der Begriff „Benützer“ wird der bestehenden Definition der öffentlichen Interessentenwege hinzugefügt - dadurch wird gesetzlich klargestellt, dass diese nicht nur von Bewohnern und Besitzern einzelner Liegenschaften sondern auch von sonstigen Personen genutzt werden können. Dadurch werden auch die Verbindungsgänge in Seiersberg wieder rechtens.
ORF
Den entsprechenden Landtagsantrag haben SPÖ und ÖVP Freitagfrüh eingebracht. Die Shopping City Seiersberg wird darin übrigens mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen ist übergeordnet von einer dringend erforderlichen zeitgemäßen Anpassung die Rede, die andere Bundesländer wie Tirol oder Kärnten bereits durchgeführt hätten.
Opposition empört über „Lex Seiersberg“
Für die Grünen steht aber fest, dass damit eine „Lex Seiersberg“ geschaffen wird. Klubobmann Lambert Schönleitner spricht vom „schlimmsten Umfaller der vermeintlichen Wirtschaftspartei ÖVP seit Jahren“ und einem „rotschwarzen Kniefall vor den Einkaufszentrenbetreibern“. Dem weiteren Ausbau von Einkaufszentren seien damit keine rechtlichen Grenzen mehr gesetzt. SPÖ und ÖVP werden die Novelle mit ihrer Stimmenmehrheit am 15. November im Landtag dennoch beschließen.