Wohnungskaution: Land richtet Fonds ein
Menschen, die die Kaution für eine neue Mietwohnung nicht aufbringen, können sich an die Gemeinden wenden, denn diese wickeln die Förderungen ab und holen sich ihrerseits das Geld von der Sozialabteilung des Landes Steiermark.
Richtlinien für die Förderung
Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Kautionsbeitrages gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.128 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 1.692 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 338,40 Euro angerechnet.
Pro Mietwohung maximal 500 Euro
Bis zu 500 Euro können beantragt werden, sagt die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ). Der Kautionsbeitrag muss innerhalb von drei Jahren an die jeweilige Gemeinde zurück gezahlt werden; ein zinsloses Darlehen, das in kleinen Monatsraten rückerstattet werden muss, beschreibt Kampus das Modell. Das zurück gezahlte Geld wird dann erneut von den Gemeinden für die Unterstützung weiterer Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt. In den nächsten drei Jahren stehen für den Kautionsfonds 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.