Straner geständig, aber „nicht schuldig“

Geständig, aber im Sinne der Anklage nicht schuldig: So bekannte sich am Donnerstag am Strafgericht Leoben Johann Straner. Dem ehemaligen Fohnsdorfer Bürgermeister wird unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Bereits vor Monaten - rund um die Erstellung der Anklage - hatte sich eine Mitangeklagte das Leben genommen; dabei soll es sich um die Lebensgefährtin Straners gehandelt haben. Von da an ging es auch dem Ex-Bürgermeister schlecht: Aufgrund ärztlicher Atteste musste der Prozess verschoben werden - mehr dazu in Straner nicht verhandlungsfähig: Prozess geplatzt (15.9.2015). Nun gilt Straner wieder als verhandlungsfähig - die Hauptverhandlung begann am Donnerstag und ist für fünf Tage anberaumt.

Verdacht des Amtsmissbrauchs sowie der Untreue

Straner muss sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs sowie der Untreue verantworten. Dem Politiker werden insgesamt fünf Verdachtsfälle in den Jahren 1999 bis 2010 vorgeworfen: die Förderung für das Fohnsdorfer Kino, dem die Lustbarkeitsabgabe erlassen wurde, eine Zahlung für den Bau der Aqualux Therme ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie eine Kredittilgung und ein Zuschuss für die Therme - beides ohne Gemeinderatsbeschluss.

Zuletzt wird ihm auch noch ein Vertrag zwischen den ÖBB und der Gemeinde zur Last gelegt, mit dem zu 50 Prozent eine Arbeitskräfteüberlassung vereinbart wurde, wofür die Gemeinde Zahlungen leistete - die entsprechenden Vereinbarungen soll Straner selbst abgeschlossen haben. Teilweise sollen auch diesbezügliche Gemeinderatsbeschlüsse fehlen. Seit 2009 wurde gegen den Politiker und andere Gemeindemitarbeiter ermittelt - mehr dazu in Kein Straner-Einspruch gegen Anklageschrift (26.3.2015).

„Nie wissentlichen Befugnismissbrauch begangen“

Für seinen Verteidiger ist klar, dass beim Vorantreiben solcher Projekte wie der Therme Fehler passieren; Straner hätte aber kein Motiv gehabt, wissentlich Dinge ohne Gemeinderatsbeschlüsse zu fassen - er hatte ja die absolute Mehrheit. Vielmehr wollte Straner das langsame Sterben von Fohnsdorf verhindern - er zeigt sich in der Sache geständig, aber nicht schuldig im Sinne der Anklage, wie sein Anwalt Dieter Neger vor Prozessbeginn sagte: „Die Anklage wirft ihm wissentlichen Befugnismissbrauch mit Schädigungsvorsatz vor, und diesen wissentlichen Befugnismissbrauch hat er nie begangen, und schädigen wollte er schon gar niemanden.“

Straner: „Überzeugt, dass ich alles richtig mache“

Straner selbst erklärte dann in seiner Befragung, dass er die Gebarungen im Gemeinderat zunächst nicht ganz durchschaut habe, allerdings: „Ich war immer auf dem Laufenden.“ Seit 1998 stand er der Gemeinde vor, 2015 legte er seine politischen Funktionen nieder - bis dahin war er aber überzeugt, dass er „alles richtig mache“.

Ab 2005 sei es zeitweise eng gewesen, bis dahin habe man „alle Kredite immer bedient“, betonte der Angeklagte; doch dann seien Einnahmen in der Höhe von 500.000 Euro von AT&S weggefallen, gleichzeitig stiegen die Kosten beim Sozialhilfefonds um 200.000 Euro.

Johann Straner

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Die Vorgangsweise zum Abschluss eines Gemeindekredits wurden ausführlich erörtert - bis hin zur Absegnung durch die Aufsichtsbehörde des Landes. „Was wäre passiert, wenn die Aufsichtsbehörde den Kredit nicht genehmigt hätte?“, fragte der Staatsanwalt besonders in Hinsicht auf die 26 Millionen Euro für die Therme. „Dann hätten wir keinen Kredit aufgenommen“, antwortete Straner. Doch er habe geglaubt, dass das ein Ausnahmefall sei, sonst wäre er den Gemeinderat und alle anderen Kontrollorgane nicht umgangen. „Ich war prinzipiell überzeugt, dass ich alles richtig mache“, beteuerte der 58-Jährige.

Straner drohen im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft. Die Gemeinde Fohnsdorf schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an und fordert in Summe fast 1,5 Millionen Euro von Straner. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt aktuell knapp 30 Millionen Euro; ein möglicher Verkauf der Therme steht im Raum. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.