Erste Entschädigung nach Geburtsfehlern

Nach den angeblichen Geburtsfehlern im Krankenhaus Schladming könnte es zu einer ersten Entschädigungszahlung kommen. Es geht um den Fall eines siebenjährigen Mädchens, das seit der Geburt schwer behindert ist.

Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt in mehreren Fällen rund um mögliche Fehler bei Geburten im Diakonissenkrankenhaus Schladming - mehr dazu in Vorwürfe gegen Geburtenstation in Schladming - im Fall einer Siebenjährigen scheint man einer Lösung näherzukommen.

Das Mädchen ist seit der Geburt schwer behindert, weil laut einem Gutachten der Facharzt zu spät zur Geburt geholt wurde. Georg Fritsch vom Diakonissenkrankenhaus Schladming geht davon aus, dass Schadensersatz geleistet wird: „Am 2. Februar hat es dazu eine Gutachtenserörterung gegeben. In diesem Verfahren werden Schadensersatzforderungen, die wir selbstverständlich befürworten, geregelt und in der Höhe noch bemessen.“

Anwältin fordert Gespräche und Akonto-Zahlung

Die Grazer Anwältin Karin Prutsch vertritt mehrere Familien, die in Schladming entbunden haben. Sie fordert vom Schladminger Spital mehr Entgegenkommen für die betroffenen Familien: „Ich würde mir für die Betroffenen erwarten, dass eine Akonto-Zahlung angeboten wird und dass tatsächlich konkrete Gespräche geführt werden für eine Entschädigungsleistung. Es hat kein einziges Gespräch in diese Richtung gegeben.“

In Schladming gibt es keine fixe gynäkologische Station, die Frauenärzte sind hier auf Rufbereitschaft. Laut dem Spital habe man im vergangenen Jahr die Regelung für die Rufbereitschaft evaluiert und verschärft.