Fahrerflucht bei einem Viertel der Skiunfälle
Kaum ein Tag, an dem es im Winter zu keinem Pistenunfall kommt. 37.000 Skifunfälle sind es jedes Jahr österreichweit. Und immer wieder kommt es vor, dass einer der Beteiligten danach Fahrerflucht begeht.
Fahrerflucht auch auf Piste strafbar
Laut Gerhard Rieglthalner, Leiter der Alpinpolizei Hochsteiermark, fährt etwa ein Viertel der Unfallverursacher einfach davon, obwohl Fahrerflucht auch auf der Piste strafbar ist: „Man nennt das im strafrechtlichen Sinn ein ‚Imstichlassen eines Verletzten‘. Es kommt immer wieder vor. In den letzten Wochen speziell im Skigebiet Stuhleck.“
ORF
So haben sich im besagten Skigebiet Stuhleck binnen nur weniger Tage mehrere schwere Unfälle ereignet, bei denen beteiligte Skifahrer die Verletzten auf der Piste zurückgelassen haben - darunter ein neun Jahre alter Bub, der mehrere Brüche erlitten hatte - mehr dazu in Schwerer Skiunfall mit Fahrerflucht am Stuhleck (6.2.3017).
Bis zu einem Jahr Haft droht
Die Strafandrohung liegt beim „Instichlassen eines Verletzten“ bei bis zu einem Jahr Haft. Rieglthalner unterscheidet hier aber zwischen bewusster und unbewusster Fahrerflucht - letztere passiere im Glauben, dass niemand verletzt worden ist: „Ich würde das zweigeteilt sehen. Auf der eine Seite kümmert man sich kurz um die Person und fährt dann weiter, auf der anderen Seite kommt es sicher immer wieder vor, dass man die Person bewusst im Stich lässt und dann weiterfährt.“
Aufklärungsrate nur gering
Einen fahrerflüchtigen Skifahrer auszuforschen, stellt die Exekutive allerdings vor große Herausforderungen. Nur in einigen Fällen helfen Überwachungskameras auf den Pisten oder bei den Liften und auch Skipässe können zum Fahrerflüchtigen führen, denn bei Wochenkarten oder Saison-Skipässen werden die Daten des Käufers samt Foto registriert. Schwieriger bis unmöglich wird die Ermittlungsarbeit bei Besitzern einer Tageskarte.