Leoben: Prozess gegen rauchende Nachbarn

Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wird heute zumeist akzeptiert - anders ist das in den eigenen vier Wänden. So will eine Mieterin derzeit die Rauchzeiten ihrer Nachbarn durch das Leobner Bezirksgericht einschränken lassen.

Schauplatz des Streites ist ein Gemeindebau in Leoben: Eine 77 Jahre alte Frau und jahrzehntelange Mieterin klagt die Mieter der Wohnung unter ihr. Diese sind vor knapp zwei Jahren eingezogen und rauchen angeblich ständig auf dem Balkon sowie im Bad und im Schlafzimmer. Durch die geöffneten Fenster würde der Rauch nach oben steigen, wodurch die Mieterin sich gesundheitlich beeinträchtigt fühle.

Ähnlicher Fall in Wien

Außergerichtlich - etwa über die Gemeinde als Vermieter - war bisher keine Einigung zwischen den Streitparteien möglich. Die Klägerin möchte nun durch das Gericht die Rauchzeiten ihrer Nachbarn stark einschränken lassen. Die Gerichtssprecherin der Justizanstalt Leoben bestätigt einen Bericht der Tageszeitung „Österreich“ - die Klage sei beim Bezirksgericht anhängig.

Zigaretten Rauchen

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In Wien gab es bereits eine ähnliche Klage: Diese ging bis zu Obersten Gerichtshof und wurde dort zumindest teilweise im Sinne des Klägers entschieden: Der beklagte Raucher darf nun laut OGH weder zu den Essenszeiten noch in der Nacht auf seiner eigenen Terrasse rauchen.

Gerichtstermin am 9. März

Eine ähnliche Entscheidung, nämlich eingeschränkte Rauchzeiten der Nachbarn auf deren Balkon erhofft sich auch die Klägerin im Leobner Fall - ob sie recht bekommt, wird sich zeigen: Der erste Verhandlungstermin im Bezirksgericht ist am 9. März.