Pizzeria-Wirt niedergestochen - Einweisung

In Leoben hat sich am Donnerstag ein Obersteirer wegen Mordversuchs an einem Wirt in Kapfenberg verantwortet. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewisen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Mann soll im Vorjahr den Wirt einer Pizzeria in Kapfenberg durch zwei Messerstiche schwer verletzt haben. Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, gab es keine Verurteilung.

Der Angeklagte ist zwar unbescholten, fiel aber schon mehrmals durch aggressives Verhalten auf. Am 5. April 2016 stand er - ohne etwas zu konsumieren - in einer Pizzeria in Kapfenberg herum, bis ihn schließlich der Besitzer aufforderte, den Eingangsbereich freizumachen; daraufhin soll der 31-Jährige dem Wirt mit den Worten „Ich bring’ dich um“ gedroht haben.

Schlagader verletzt

Als sich der 46-jährige Gastronom umdrehte und weggehen wollte, soll der Angreifer ein Küchenmesser - er hatte es mitgebracht - gezückt und zugestochen haben. Zwei wuchtige Stiche verletzten den Wirt schwer, das Messer durchtrennte sogar eine Rippe, außerdem wurde eine Schlagader verletzt.

Trotz seiner lebensgefährlichen Verletzungen konnte der Wirt gemeinsam mit einem Angestellten den Angreifer festhalten. Das Opfer wurde dann nach der Erstversorgung vom Rettungshubschrauber ins LKH Graz eingeliefert und sofort notoperiert - mehr dazu in Erneute Messerstecherei in Kapfenberg (5.4.2016).

„Ich möchte überhaupt nichts mehr sagen“

Zur Verhandlung am Donnerstag wurde er unter strenger Bewachung gebracht, der 31-Jährige legte aber keinen Wert darauf, seine Version der Geschichte zu schildern: „Ich möchte überhaupt nichts mehr sagen“, meinte er. Bei der Polizei hatte er angegeben, er habe das Messer nur mitgehabt, weil es zufällig noch in der Hosentasche gewesen sei, außerdem sei er betrunken gewesen. „Ich musste mich wehren“, gab er außerdem bei seiner ersten Befragung an.

„Etwas Warmes auf der linken Seite gespürt“

Das Opfer sagte am Donnerstag aus, dass es die Messerstiche gar nicht sofort bemerkt habe: Der 46-Jährige habe nur „etwas Warmes auf der linken Seite“ gespürt - dort rann nämlich das Blut aus einer Schlagader den Oberkörper hinunter, was dem Verletzten erst durch Hinschauen bewusst wurde. Vor der Tat habe es nie Probleme mit dem Angeklagten gegeben - das hing aber auch damit zusammen, dass der mutmaßliche Täter nur von den Angestellten bedient worden war.

Ein Zeuge erklärte, er sei nur mit einem Regenschirm bewaffnet ins Stiegenhaus, wo der Betroffene stand, gegangen: „Ich hab’ gewusst, dass er immer ein Messer dabei hat.“ Eine ehemalige Köchin der Pizzeria sagte aus, der Mann sei immer „auffällig und aggressiv“ gewesen.

Einweisung in Anstalt

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl diagnostizierte bei dem 31-Jährigen eine schizo-affektive Störung, außerdem leide der Betroffene an Wahnvorstellungen und höre Stimmen. Nachdem es bei den Gutachten keine Verzögerungen gab, konnte das Beweisverfahren früher als geplant beendet und die Beratung bezüglich der Fragen an die Geschworenen begonnen werden.

Der 31-Jährige wurde daher noch am Donnerstag im Landesgericht Leoben von einem Geschworenensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, gab es keine Verurteilung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.