Straner verurteilt: Mehrjährige Haftstrafe

In Leoben ist Mittwochabend das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner (SPÖ) gefallen. Er wurde zu einer unbedingten Haftstrafe in der Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Straner wurde vorgeworfen, unter anderem Projekte am Gemeinderat vorbeifinanziert zu haben. Die dafür erforderlichen Beschlüsse im Gemeinderat soll es nie gegeben haben - mehr dazu in Straner-Prozess mit Zeugenaussagen fortgesetzt (28.11.2016) und Schickhofer sagte im Straner-Prozess aus (25.1.2017).

Unbedingte Haft und Fußfesselverbot

Mittwochabend fiel das Urteil. Das Strafausmaß beträgt zwei Jahre und zehn Monate unbedingt. Das Gericht verfügte außerdem ein Fußfesselverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Straner selbst hielt ein emotionales Schlusswort. Die Staatsanwaltschaft, so Straner, habe eine moralische Mitschuld am Selbstmord seiner Lebensgefährtin.

Lustbarkeitssteuer am letzten Tag im Mittelpunkt

Geladen waren die letzten sechs Zeugen. Ein ehemaliger Rechtsanwalt, der für die Stadt Fohnsdorf tätig war und die Verträge mit der Kinokette machte, wurde zu den Sonderkonditionen für das Kino befragt. „Das Kino sollte überregionale Kunden anziehen“, sagte der Jurist vor Gericht aus, deshalb habe es seiner Meinung nach für die Lichtspielbetreiber eine Befreiung von der Lustbarkeitssteuer gegeben. Aus rechtlicher Sicht ist heute klar, die Gemeinde hätte auf die Lustbarkeitssteuer nicht verzichten dürfen. Der korrekte Weg wäre gewesen, die Steuer einzuheben und dann durch eine Wirtschaftsförderung in derselben Höhe wieder zurückzuzahlen.

Weisung des Bürgermeisters?

Der damalige Leiter der Rechnungsabteilung der Gemeinde Fohnsdorf erklärte im Zeugenstand, er habe damals schon gewusst, wie es richtig geht, er habe aber vom Bürgermeister die Weisung bekommen, die Steuer gar nicht einzuheben. Der angeklagte ehemalige Bürgermeister bestritt vor Gericht so eine Weisung jemals erteilt zu haben, an so ein Gespräch könne er sich nicht erinnern, sagte Straner.

Schlussplädoyers am Nachmittag

Weiters geht es in dem Prozess um Millionenkredite für den Bau der Therme Fohnsdorf, die die Gemeinde ohne vorherige Bewilligung durch das Land aufgenommen hatte und um einen Arbeitsvertrag des Ex-Politikers mit den ÖBB, wo er beschäftigt war. Dort war er zu 50 Prozent für seine Bürgermeistertätigkeit freigestellt. Damit er zur Gänze politisch tätig sein konnte und trotzdem seine Beschäftigung bei der Bahn behielt, zahlte die Gemeinde die Kosten und nahm Straner quasi als „Leiharbeiter“.

Oberstaatsanwalt forderte mehrjährige Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte am Nachmittag in ihrem Schlussplädoyer eine mehrjährige Haftstrafe für Straner: „Der Bürgermeister ist nicht der König der Gemeinde, er ist ein Vollzugsorgan“, so Staatsanwalt Walter Plöbst. Er bezeichnete Straner als „sehr machtbewusst“, habe aber nicht zu entscheiden gehabt, was bewilligungspflichtig sei und was nicht. Sein Wille, die Gemeinde voranzubringen, sei an sich nicht strafbar gewesen, Tatsache sei, so Plöbst, der Angeklagte „wollte die Therme, obwohl alle gesagt haben, das geht nicht“.

Verteidiger sprach von formellen Unregelmäßigkeiten

Der Staatsanwalt prangerte auch die „absurde Konstruktion“ an, bei der der Überziehungsrahmen der Gemeinde als Geldbestand in die Aufstellungen genommen wurde. „Schulden, die man nicht hat, wurden als Guthaben verbucht“, erläuterte der Ankläger. Der Verteidiger Straners, Dieter Neger, meinte, in Fohnsdorf seien formelle Unregelmäßigkeiten erfolgt, Straner habe „das Thermenprojekt aus seiner Sicht zum Wohl der Gemeinde realisiert“. Außerdem sei „das Projekt auch landespolitisch gewollt worden“. Der Anwalt sprach von „divergierenden Rechtsmeinungen“ in Bezug auf die Bewilligungspflicht der Kredite.