Nach Aus für Kleinschule ist Volksanwalt gefragt

Seit Donnerstag ist das Aus für die Volksschule in Falkenstein beschlossene Sache, zumindest aus Sicht des Landes. Für den Direktor der Schule ist das letzte Wort dagegen noch nicht gesprochen: Er will die Volksanwaltschaft einschalten.

Die Volksschule Falkenstein in der Gemeinde Fischbach im Bezirk Weiz wird mit Ende des Schuljahres aufgelassen; auch zwei weitere Schulen in der Steiermark müssen schließen, das ist seit Donnerstag offiziell - mehr dazu in Schließung von drei Kleinschulen beschlossen (9.3.2017).

Schließung „nicht nachvollziehbar“

Der Schuldirektor der Volksschule Falkenstein spricht von „Drüberfahren der Politik“: Er könne die Schließung nicht nachvollziehen, sagt Herwig Panhofer. Es zähle nicht die Qualität, sondern nur die Zahlen am grünen Tisch - etwas Funktionierendes abzustellen, sei Unsinn: „Wir haben eigentlich gut gearbeitet, wir haben alle Auflagen und Vorlagen erfüllt, es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen wir jetzt nun geschlossen werden.“

17 Kinder besuchen derzeit die einklassige Schule, nur zwei müssten den Bus benutzen, alle anderen kommen zu Fuß, so der Direktor; er betreue auch Schüler mit besonderen Bedürfnissen.

VS Falkenstein

ORF

Nur drei Anmeldungen

Die Schülerzahlen, die an das Land gemeldet wurden, kann der Direktor daher nicht nachvollziehen. Seit dem Vorjahr gibt es zwar einen neuen gemeinsamen Schulsprengel Fischbach, in dem es 14 schulpflichtige Kinder geben würde, das Land habe aber nur ein Kind für Falkenstein berechnet, den Rest erhalte Fischbach, so Panhofer.

Dass die Neuanmeldungen fürs kommende Schuljahr deutlich unter den Erwartungen liegen, habe nach Ansicht von Panhofer auch mit der medialen Berichterstattung über die Schulschließungen zu tun: Ursprünglich habe es neun Neuanmeldungen gegeben, letztlich seien es aber nur noch drei gewesen, so Panhofer, der dahinter sogar politisches Kalkül vermutet.

Volksanwaltschaft informiert

Aus den genannten Gründen hat der Direktor daher die Volksanwaltschaft informiert: „Es kann ja nicht willkürlich irgendjemand irgendwelche Gesetze falsch auslegen. Die Basis dieses Schulschließungsverfahrens ist nicht rechtlich gedeckt.“ Er glaube an den Rechtsstaat und somit an die Rettung der Schule.

Schulerhalter ist jedoch die Gemeinde Fischbach, die auch Parteienstellung hat - deren Stellungnahme zur geplanten Schließung habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, die dagegen sprechen. Bürgermeister Franz Doppelhofer sagt daher, man akzeptiere die Entscheidung der Landesregierung, man müsse schauen, dass wenigstens ein Schulstandort in der Gemeinde Fischbach erhalten bleibe.