Haftstrafen nach Vergewaltigungsversuch in Zug

Zwei Asylwerber sind am Mittwoch in Graz wegen versuchter Vergewaltigung zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden Afghanen hatten eine junge Frau in einem Zug attackiert.

Die beiden Afghanen, deren Alter vom Gericht mit „unter 18“ (Haupttäter) und 18 - 21 Jahren (Beitragstäter) festgelegt wurde, lebten in einer Asylunterkunft nördlich von Graz. Im Dezember 2016 fuhren sie nach Graz und betranken sich. Auf der Rückfahrt belästigten sie in einem Regionalzug eine junge Frau zunächst verbal, dann wurden sie offenbar handgreiflich. Der Jüngere soll laut Anklägerin sein Opfer, das er zu Boden gezerrt hatte, begrapscht und geküsst haben. Durch die Schreie der Frau wurden andere Passagiere aufmerksam und halfen der Wehrlosen. Laut Anklage behauptete der Asylwerber, das sei seine Freundin, er dürfe das. Mehr dazu in Frau in Zug sexuell belästigt und Versuchte Vergewaltigung in Zug: Prozess vertagt.

Richterin: „Schuld eindeutig“

Die Verhandlung fand zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, erst das Urteil war öffentlich. „Die Schuld hat sich eindeutig ergeben“, betonte Richterin Andrea Schwinger-Wagner. Die beiden Angeklagten wählten mit Absicht das Abteil, in dem sich die junge Frau befunden hatte „obwohl der Zug fast leer war.“ Nachdem einige Mitfahrende aufmerksam geworden waren und dem Opfer geholfen hatten, belästigte einer der beiden Beschuldigten noch eine weitere Frau durch obszöne Gesten. Die beiden Afghanen waren teilgeständig. Sie sahen laut Gericht ihre Schuld aber nicht ein und gaben als Rechtfertigung ihre Alkoholisierung an.

Urteil: Drei und zwei Jahre unbedingt

Die beiden Afghanen wurden wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Nötigung verurteilt. Der Jüngere muss drei Jahre in Haft, der Ältere kam mit zwei Jahren davon, weil er bei der versuchten Vergewaltigung nur als Beitragstäter galt. Dem Opfer müssen sie außerdem insgesamt 5.500 Euro zahlen. „Es kann nicht sein, dass man sich in Österreich überlegen muss, ob man als Frau in einen späten Zug allein einsteigt“, begründete die Richterin.

Die Angeklagten nahmen an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.