Nach Terrorverdacht: Bosnier aus U-Haft entlassen

Ein Bosnier, der wegen Terrorverdachts im Dezember 2017 in Graz verhaftet worden ist, ist wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Graz veranlasste nach einer Beschwerde des Anwalts des Verdächtigen die sofortige Enthaftung.

Der mittlerweile 26-jährige Mann war am 1. Dezember in einem Grazer Obdachlosenheim festgenommen worden, weil andere ihn als verdächtig gemeldet hatten: Er soll sich mehrere einschlägige Videos von Amokfahrten am Gemeinschaftscomputer angesehen haben; außerdem soll er gegenüber anderen Bewohnern „gewaltverherrlichende und radikale Aussagen“ geäußert haben, hieß es damals seitens der Polizei - mehr dazu in Terrorverdacht: Festnahme in Graz (7.12.2017).

„Vorerst kein strafrechtlicher Tatbestand erkennbar“

Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz, begründete die nunmehrige Enthaftung mit der bisherigen Aktenlage: Diese lasse rechtlich gesehen keine Handlungen erkennen, die unmittelbar einem Terrorakt vorausgehen. Es handle sich offenbar erst um das „bloße innere Vorhaben“, sich möglicherweise an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen - damit sei ein strafrechtlicher Tatbestand vorerst rechtlich nicht erkennbar. Der 26-Jährige ist wieder auf freiem Fuß, jedoch ist, so der Beschluss, „aufgrund ernsthafter psychischer Probleme“ eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen.

Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen weiter

Von der Staatsanwaltschaft Graz hieß es am Freitag, dass die Ermittlungen gegen den Bosnier weiter geführt werden, auch wenn er nun enthaftet sei. Sobald die Erhebungen abgeschlossen sind, wird ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz geschickt - einen Zeitrahmen dafür gibt es vorerst aber nicht.