AK: Anzeigen zu Sozialrecht auf Rekordhoch

63 Mio. Euro hat die steirische Arbeiterkammer (AK) 2017 für ihre Mitglieder erstritten. Ein wichtiger Bereich ist dabei das Sozialrecht: Seit Jahren befindet sich die Anzahl der Klagen auf einem Rekordhoch - und sie könnte weiter steigen.

Etwas mehr als ein Drittel der erstrittenen AK-Gelder entfällt auf Fälle im Sozialrecht - in Zahlen sind das knapp 24 Millionen Euro, schildert Peter Pratl, Leiter der Abteilung Sozialrecht: „Wir haben im Jahr 2017 insgesamt 2.100 Klagen eingebracht. Davon ist der Großteil auf die Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit entfallen - das heißt, die Leute fühlen sich nicht mehr in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; der Großteil davon ist auch arbeitslos.“

Invalidität nicht immer Grund, in Pension zu gehen

95 Prozent dieser Personen hätten aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung etwa aufgrund einer Invalidität. Lediglich 22 Prozent der bearbeiteten Klagen konnten positiv abgeschlossen werden: „Man darf aber nicht vergessen, dass auch vorher bereits eine Behörde entscheidet, die natürlich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden ist und nicht frei entscheiden kann, deswegen gibt es auch eine relativ hohe Zuerkennungsquote durch den Pensionsversicherungsträger selbst.“

Insgesamt habe es der Gesetzgeber aber schwerer gemacht, etwa aufgrund von Invalidität in Pension zu gehen, so Pratl: „Einerseits in der Form, dass ein ungelernter Arbeiter nur dann eine Pension erhält, wenn es auf dem gesamten Arbeitsmarkt keine Tätigkeit mehr gibt, die er noch ausüben könnte.“ Andererseits gäbe es für Personen mit einem speziellen Beruf einen - körperlich leichteren - sogenannten Verweisungsberuf. Im Fall des Maurers wäre das etwa der Baumarktverkäufer.

„Gesetze verschärft“: Zunahme an Klagen erwartet

Pratl beobachtete über die Jahre hier ein Muster: „Der Gesetzgeber hat die Gesetzte verschärft, den Zugang zu den Pensionen verschärft - und man hat auch ab und zu das Gefühl, dass auch bei den Untersuchungen ein bissl auf die Finanzierung der Pensionsversicherungen geachtet wird.“ Dies gelte auch für den Bereich des Pflegegeldes, wo Pratl künftig eine Zunahme der Klagen erwarte.

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