Urteil gegen Straner teilweise aufgehoben

Das Verfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner, muss zum Teil neu aufgerollt werden. Es geht um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit der Finanzierung der Aqualux Therme.

Im März des Vorjahres ist der ehemalige SPÖ-Politiker beim Prozess in Leoben zu einer unbedingten Haftstrafe in der Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden – mehr dazu in Straner verurteilt: Mehrjährige Haftstrafe (8.3.2017).

Amtsmissbrauch muss neu verhandelt werden

Straners Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil jetzt teilweise auf, wie die „Kronen Zeitung“ am Donnerstag berichtet. Demnach müssen die Anklagepunkte im Zusammenhang mit der umstrittenen Finanzierung der Aqualux Therme in Fohnsdorf neu verhandelt werden. Neben dem Millionenkredit ging es beim Prozess auch um einen Arbeitsvertrag von Straner mit den ÖBB und um eine nicht eingehobene Lustbarkeitssteuer für das Kino. In diesen beiden Anklagepunkten bestätigte der OGH das Urteil vom Vorjahr.

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