Mordprozess: Suizidlenker eingewiesen

Mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Mittwoch in Leoben ein Mordprozess geendet. Der Angeklagte war in selbstmörderischer Absicht gegen den Pkw einer Frau gerast - sie starb.

Der Mann hatte im Oktober des Vorjahres in der Obersteiermark absichtlich seinen Wagen auf die Gegenfahrbahn gelenkt und war dort in ein anderes Auto gekracht - er überlebte, die 59-jährige Lenkerin des anderen Fahrzeugs starb.

Manische schizoaffektive Störung

Der Slowene war vor Gericht reumütig, konnte sich aber an den genauen Hergang nicht erinnern: Er litt seit Monaten an Wahnvorstellungen, hörte Stimmen und sah Dinge, die es nicht gab; am Tag des Unfalls habe er ein seinem Geist entsprungenes Spiel beenden wollen. Der Gutachter stellte bei ihm eine manische schizoaffektive Störung fest - mehr dazu in Prozess: Slowene tötete Frau bei Suizidversuch.

Urteil rechtskräftig

Aufgrund der vor Gericht geschilderten Halluzinationen kamen die Geschworenen am Mittwoch einstimmig zu der Ansicht, dass der Mann in eine Anstalt eingewiesen werden sollte - er war demnach zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Sowohl der 39-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft erkannten die Entscheidung an, das Urteil ist damit rechtskräftig.