Mehr Fälle zu Glücksspiel und Lohndumping

Das Bundesverwaltungsgericht ist überlastet - vor allem Asylverfahren bleiben oft unbearbeitet. Indes steigt die Zahl der Verfahren am steirischen Landesverwaltungsgericht in puncto illegales Glücksspiel und Lohndumping an.

4.000 bis 5.000 Fälle bearbeiten die 35 steirischen Landesverwaltungsrichter jedes Jahr. Einen Großteil der Verfahren - rund 1.000 Fälle pro Jahr - macht der Bereich Verkehrsstrafen aus, also Berufungen gegen Strafen wegen zu schnellem Fahren oder die Führerscheinabnahme.

Während aber im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht die Zahl der Verfahren insgesamt gleich bleibt, gebe es rund zehnprozentige Steigerungen in den Bereichen Glücksspiel, Lohndumping und bei den Einsprüchen gegen Bau- und Abbruchbescheide. Laut Gerichtspräsident Gerhard Gödl verzeichne man 350 Fälle, in denen sich Betreiber von Glücksspielautomaten an das Landesverwaltungsgericht wenden: „Beim Glücksspielprozess geht es vor allem um illegales Glücksspiel, wo die Betreiber selbst gegen die Strafbescheide oder gegen die Schließungsbescheide Beschwerde erheben.“

Keine Asylverfahren

Während sich die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Wien überlastet fühlen - tausende Fälle, vor allem Asylverfahren, sind unbearbeitet, man bräuchte 50 Richter mehr - landen am steirischen Landesverwaltungsgericht, das es seit vier Jahren gibt, keine Asylverfahren: „Es gibt nur die Folgeverfahren, das Niederlassungsgesetz zum Beispiel oder das Fremdenpolizeigesetz. Hier haben wir eine gleichbleibende Auslastung von etwa 100 bis 200 Fällen im Jahr“, so der Gerichtspräsident. Konkret gehe es etwa darum, dass jemand nach einem negativen Asylbescheid nicht ausreist.

Wunsch nach Verfahrenserleichterungen

Der Gesetzgeber denke laut Gödl zu wenig daran, wie sich Gesetze in der Praxis auswirken. So seien im Lohndumpinggesetz extrem hohe Mindeststrafen ein Problem, weil hier - vereinfacht gesagt - so gut wie jeder beruft. Generell würden die Verfahren immer aufwendiger, so Gödl, der sich Verfahrenserleichterungen wünscht - „ohne Einbußen beim Rechtsschutz oder der Rechtssicherheit; indem man zum Beispiel Neuerungsverbote einführt, dass nicht immer wieder gleiche Behauptungen mit neuen Beweisanträgen gestellt werden können.“

Mit den insgesamt 35 Richtern finde man am Landesverwaltungsgericht laut Gödl derzeit das Auslangen - noch: In den nächsten fünf Jahren gehe ein Drittel der Richter in Pension.

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