Wirtschaft klagt Land wegen Diskriminierung

Die Wirtschaftskammer bereitet eine Musterklage wegen Diskriminierung gegen das Land Steiermark vor; weiters steht der Vorwurf im Raum, das Land könnte Schwarzarbeit unterstützen.

Die Musterklage gegen das Land Steiermark einbringen will die Fachgruppe der Personenberater und Personenbetreuer in der Wirtschaftskammer Steiermark. Der laut Wirtschaftskammer brisante Hintergrund: Die Untergruppe der Lebensberater in der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe würde vom Land diskriminiert und würde so gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Lebenshilfe soll nur private Berater einstellen

Argumentiert wird diese Musterklage damit, dass das Land die Lebenshilfe dazu anhalten würde, nur jene Berater zu beschäftigen, die bei einem privaten Verein und nicht bei der Wirtschaftskammer registriert sind. Der Konflikt zwischen der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) unterstellten Abteilung des Landes und der Fachgruppe in der Wirtschaftskammer schwelt seit mindestens eineinhalb Jahren, sagte Fachgruppenobmann Andreas Herz am Donnerstag: „Weil das Land Steiermark eine Berufsgruppe, die Lebensberater, gänzlich im Bereich der Beratung im Sozialen Bereich ausschließt. Zum Beispiel bei der Supervision, wo das Land vorschreibt, ich muss bei einem privaten Verein Mitglied sein, dann fließen Fördergelder.“

Unterstützt das Land Schwarzarbeit?

Bei dem angesprochenen Verein handelt es sich um die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) mit rund 1.300 zahlenden Mitgliedern. Die ÖVS-Mitglieder seien deutlich schlechter ausgebildet als die rund 1.000 Lebensberater der Kammer, sagte Herz, der auch weitere Vorwürfe gegen das Land erhob: „Ich werfe dem Land auch vor, dass man wahrscheinlich - das werden wir überprüfen jetzt - Schwarzarbeit unterstützt. Denn 800 Mitglieder dieses Vereins verfügen über keinerlei Berufsrecht oder Gewerbeberechtigung - und das nennt man letztendlich Schwarzarbeit. Und dann ist die Frage: Gibt es da Verbindungen beim Land zwischen Mitarbeitern oder Abteilungen mit diesem Verein. Da wird es, wenn wir etwas sehen, auch Amtshaftungsklagen geben.“

Klage auf Schadenersatz nicht ausgeschlossen

Derzeit steht aber eine Unterlassungsklage beim Handelsgericht Wien im Raum. Herz kündigte an, in dieser Causa gegebenenfalls durch alle Instanzen zu ziehen. Die Lebens- und Sozialberater könnten das Land auch unmittelbar auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Der für die Kammer tätige Rechtsanwalt Thomas Neger sagte: „Das Land Steiermark verstößt gröbstens gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung, dadurch wird eine Diskriminierung geschaffen, insofern kann diese Vorgabe des Landes nicht mehr länger geduldet werden.“

Land dementiert Vorwürfe

Die Leiterin der Sozialabteilung des Landes, Barbara Pitner, wehrte sich gegen die Vorwürfe: „Wir sind seit geraumer Zeit in einem konstruktiven Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der Lebens- und Sozialberater. Die angekündigte Klage ist ein sehr unfreundlicher Akt."

Man sehe ihr jedoch gelassen entgegen, „weil wir auf Basis der Gesetze und Verordnungen korrekt vorgehen. Unseren Rechtsstandpunkt haben wir gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Berufsgruppe mehrmals ausführlich erläutert“. Den Vorwurf der Schwarzarbeit weise sie „auf das Heftigste zurück“. Weiters habe das Land auch keine beruflichen Querverbindungen zur ÖVS und auch keinen Einfluss darauf, welche Personen die Vereinigung in ihre Liste aufnehme oder nicht.