Amokfahrer: Unterbringungsort noch unklar

Der Grazer Amokfahrer ist am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden, zusätzlich soll er in eine spezielle Abteilung einer Justizanstalt eingewiesen werden. Bis man aber wissen wird, wo er seine Strafe verbüßen wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.

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Acht Tage wurde am Grazer Straflandesgericht darüber verhandelt, ob der Grazer Amokfahrer am Tag seiner Amokfahrt im Vorjahr zurechnungsfähig war oder nicht. Diese Frage beantworteten die Geschworenen klar mit acht zu null Stimmen: Sie befanden den Amokfahrer für zurechnungsfähig - damit konnte er verurteilt werden. Das Urteil - lebenslange Freiheitsstrafe, Einweisung in eine spezielle Abteilung einer Justizanstalt - ist noch nicht rechtskräftig - mehr dazu in Lebenslange Haft für Grazer Amokfahrer.

„Auch für Berufsrichter schwer zu entscheiden“

Das Urteil löste nun eine Diskussion darüber aus, ob Geschworene, also Laienrichter, nicht überfordert sind, wenn sie - wie im Prozess gegen den Grazer Amokfahrer - aufgrund völlig unterschiedlicher Expertengutachten entscheiden müssen. Der Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium, Christian Pilnacek, sagt gegenüber dem ORF, es wäre in diesem Fall auch für Berufsrichter schwer gewesen, zu entscheiden.

Die Amokfahrt hat die Grazer während des Prozesses wieder beschäftigt und Erinnerungen hervorgerufen. Ob Geschworene da überhaupt unvoreingenommen urteilen können? „Ich glaube, dass der Eindruck während der Hauptverhandlungen, und daher ist dieses Verfahren in dieser Breite abgeführt worden, doch überwiegt. Die Vorprägungen aufgrund von medialer Berichterstattung, Besprechungen im Bekannten-, Freundeskreis - ich glaube, der unmittelbare Eindruck in der Hauptverhandlung von den Zeugen von dem Angeklagten beziehungsweise Betroffenen, den Sachverständigen, ist entscheidender“, antwortet Pilnacek.

Vier Möglichkeiten

Wo der 27-Jährige derzeit untergebracht ist, wird vom Justizministerium aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekanntgegeben. Wo er endgültig seine Haftstrafe verbüßen wird, ist zudem noch unklar: Theoretisch kommen vier Justizanstalten für die Unterbringung geistig abnormer, zurechnungsfähiger Rechtsbrecher - mit einer seelischen Abartigkeit höheren Grades - infrage: die Grazer Karlau sowie die Justizanstalten Stein, Garsten und Wien-Mittersteig.

Die Entscheidung über Anstalt und konkrete Unterbringung fällt in der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium, allerdings erst dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil auf dem Tisch liegt - und das wird noch dauern: Die Anwältin des 27-Jährigen kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) an.

Bis zum rechtskräftigen Urteil wird es noch dauern

Bis zu drei Monate kann es dauern, bis dort der Akt überhaupt einmal vorliegt. Wenn der OGH dann damit befasst ist, beschäftigen sich fünf Strafsenate mit dieser Nichtigkeitsbeschwerde - und da es ein komplexer Fall ist, wird die Prüfung der Beschwerde nochmals bis zu dreieinhalb Monate dauern. Rein theoretisch könnte damit der Amokfahrer auch erst in mehr als einem halben Jahr in eine fixe Unterbringung - in den Maßnahmenvollzug - kommen. Die entsprechenden Therapien, die ihn - wie es heißt - künftig davon abhalten sollen, solche Taten zu begehen, starten aber sofort.

Lebenslang könnte lebenslang bedeuten

Im Falle des 27-Jährigen könnte lebenslang auch tatsächlich lebenslang bedeuten: Er gilt als Risikotäter und muss zuerst seine volle Haft - 15 bis 20 Jahre - verbüßen. Anschließend bleibt er aufgrund der Einweisung wegen seiner Gefährlichkeit weiter in Haft, und solange die Gefährlichkeit gegeben ist und Gutachter die Möglichkeit sehen, dass er wieder straffällig werden könnte, wird der Mann in Haft bleiben.