Jugendschutzgesetz bringt längere Ausgehzeiten

Auf dem Plan des steirischen Landtags ist am Dienstag die Novelle des steiermärkischen Jugendschutzgesetzes gestanden. Damit werden die Ausgehzeiten für Jugendliche ausgeweitet sowie das Rauchen unter 18 Jahren verboten.

Eine weitere Neuerung ist, dass künftig Erziehungsberechtige, die nicht dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Regeln halten, eine Nachschulung machen müssen.

Österreichweite Angleichung von Ausgehzeiten

Eine umstrittene Änderung der Novelle sind die erweiterten Ausgehzeiten für Jugendliche: Mit dem Argument, die Ausgehzeiten österreichweit anzugleichen, sollen Jugendliche unter 14 Jahren ab kommendem Jahr bis 23.00 Uhr unterwegs sein dürfen, unter 16-Jährige bis 1.00 Uhr morgens und Jugendliche, die älter als 16 Jahre alt sind, haben keinerlei zeitliche Beschränkungen mehr. Neu ist auch das Rauchverbot für unter 18-Jährige - dieses bezieht sich nicht nur auf Zigaretten, sondern auch auf Shishas und E-Zigaretten.

Verschärfungen in Sachen Alkohol

Änderungen gibt es auch rund um den Konsum von Alkohol: So können Polizisten 16- bis 18-Jährige, die stark alkoholisiert wirken, künftig zum Alkotest auffordern. Verboten wird auch, dass unter 18-Jährige bei Billigalkoholevents, wie etwa Eineuropartys teilnehmen. Ausnahmen bei diesen Regeln gibt es für Lehrlinge bestimmter Fachrichtungen, wie etwa in der Gastronomie oder in Bäckereien.

Auch das Autostoppen sowie das Vereinbaren von Mitfahrgelegenheiten mit Fremden via Internet ist künftig unter 16 Jahren verboten. Sollten Jugendliche gegen eine dieser Regeln verstoßen, drohen ihnen eine Geldstrafe von bis zu 300 Euro und eine Nachschulung.

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