Kritik an neuem Standortentwicklungsgesetz

Dem neuen Standortentwicklungsgesetz zufolge sollen Großprojekte nach einer gewissen Verfahrensdauer auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung automatisch genehmigt werden. Kritik dazu kommt aus der Steiermark.

Am Mittwoch wurde das neue Standortentwicklungsgesetz im Ministerrat beschlossen - mehr dazu in news.orf.at (4.7.2018). Demnach sollen Großprojekte, die als wichtig für den Standort angesehen werden, nach 18 Monaten automatisch genehmigt werden - auch dann, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist.

„Keine Vorteile für Beteiligte“

Der Semmering-Basistunnel, die S7 oder die 380 KV-Leitung, das sind Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen worden sind - derzeit laufen sogenannte UVP - Verfahren etwa beim Pumpspeicherkraftwerk Koralm oder bei einer Grazer Unterflurtrasse. Dass derartige Verfahren künftig einfach nach 18 Monaten abgeschlossen werden sollen, egal ob die Prüfung fertig ist oder nicht, helfe weder demjenigen, der beantragt noch etwaigen Nachbarn.

„Zum einen sind die betroffenen Nachbarn unter Umständen nicht mehr in der Lage ihre berechtigten Interessen in einem Verfahren vorbringen zu können; die Öffentlichkeit, die sich in ein UVP-Verfahren einbringen kann, ist ihrer Rechte beraubt und letzlich ist meiner Meinung nach auch der Konsenswerber nicht besonders gut bedient mit dieser Regelung“, so die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger. Denn auch dieser sei dadurch, dass das Verfahren nicht vollständig abgeschlossen worden sei, nicht vor Klagen geschützt.

Lange Vorlaufzeit bei UVP

Dem Argument, die Verfahren würden zu lange dauern und der Wirtschaft schade, kann die Umweltanwältin nichts abgewinnen, denn: „Wenn man sich die Statistiken anschaut, und schaut wie lange ein Verfahren vom Zeitpunkt des Vorliegens der vollständigen Unterlagen bis zum Genehmigungsbescheid dauert, dann sieht man, dass das im Durchschnitt sieben Monate sind.“

Das herauszögernde am UVP-Verfahren sei die Vorlaufzeit, so Pöllinger, denn bis alle Antragsunterlagen komplett eingereicht und die nötigen Gutachten erstellt seien, könne das ein gutes Jahr dauern.