727 Fälle: Volksanwaltschaft zieht Bilanz

Wer sich vom Land oder der Gemeinde nicht korrekt behandelt fühlt, kann sich an die Volksanwaltschaft wenden. Exakt 727 Steirer haben das in den Jahren 2016 und 2017 auch getan, wie der aktuelle Steiermark-Bericht zeigt.

So wandte sich etwa ein Betreiber einer Waschanlage in der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, nachdem seine Kanalgebühren nach der Gemeindezusammenlegung um 170 Prozent explodierten - seit den Gemeindefusionen kein Einzelfall, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer: „Der Gesetzgeber hat sich schon gedacht, das sollte keine Gelegenheit sein, um genau solche Vorgänge durchzuführen - nein - außer der Gemeinderat hat gesagt, das holen wir uns noch, das Körberlgeld.“

Bericht der Volksanwaltschaft

ORF

In 87 der 727 Fälle stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand fest - das entspricht mit etwa 11,2 Prozent und einem leichten Rückgang. 132 Kontrollen wurden u.a. in Justizanstalten sowie bei Polizeieinsätzen durchgeführt.

Der größte Teil der der fast 730 Beschwerden (nämlich 210) betraf laut Volksanwältin Gertrude Brinek die Lärm-, Raum- und Bauordnung. Folgende Punkte stachen dabei hervor: „Probleme mit Baugenehmigungen, lange Verfahrensdauer und ein Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben durch die Behörden selbst.“

Eine Familie aus St. Michael in der Obersteiermark warf der Gemeinde etwa vor, nichts gegen den unerträglichen Straßenlärm vor ihrem Haus zu unternehmen – ein Weingartenbesitzer wiederum ärgerte sich über die Bewilligung eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück.

Beschwerden über Baubewilligungen

In einem Fall, so Brinek, seien Zahlen händisch auf einem Gutachten manipuliert worden, um sich eine Baugenehmigung zu erschwindeln. Beschwerden gibt es auch immer wieder darüber, dass sich Behörden mit Baubewilligungen zu lange Zeit lassen - „zum Beispiel die Gemeinde Mellach 2004: ein Sportgebäude zu errichten, ohne Bewilligung. Um die hat sich keiner gekümmert und die Anrainer sind vom Lärm belästigt worden“, so Brinek.

Erst im Dezember 2014 wurde eine Bauverhandlung durchgeführt und eineinhalb Jahre danach eine Bewilligung erteilt. „Zehn Jahre lang auf eine Lösung zu warten, ist eine Zumutung für die Bürger.“ Wenn eine Gemeinde mit schlechtem Beispiel vorangehe, dürfe man sich nicht wundern, wenn auch Bürger einfach einmal mit einem Bau beginnen: Auch „Augenzudrücken ist keine gute Verwaltung“, so Brinek.

Appell an die Politik

Volksanwalt Günther Kräuter prangerte den Personalmangel in der Erwachsenenpsychiatrie und die fehlenden Kassenplanstellen in der steirischen Kinder- und Jugendpsychiatrie an. Weiters appellierte Kräuter an die Politik, Maßnahmen zu setzen, um den Anstieg der Masern einzudämmen: „Die Überlegung ist, dass die Masernimpfung in den Mutter-Kind-Pass einbezogen wird und es Konsequenzen hat, wenn dieser Teil nicht erfüllt wird.“

Als Konsequenz kann sich Kräuter finanzielle Nachteile wie etwa Strafen für die Eltern oder weniger Förderungen vorstellen. So könnte bei Masern laut Kräuter eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent erreicht werden.

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