Drei Monate Haft für Grazer „Becherwerfer“

Drei Monate unbedingte Haft - so lautet das Urteil gegen den Grazer „Becherwerfer“. Er warf beim Fußball-Europa-League-Qualifikationsspiel Sturm gegen AEK Larnaca einen Becher und verletzte einen Schiedsrichterassistenten schwer.

Sturm war im Heimspiel der Europa-League-Qualifikation gegen AEK Larnaca mit 0:2 zurück, als plötzlich ein Becher in Richtung Schiedsrichterassistenten geworfen wurde. Der Schwede wurde von dem Becher am Kopf getroffen und erlitt eine Platzwunde - mehr dazu in Becherwurf überschattet Sturm-Spiel (10.8.2018).

„Sicherungen durchgebrannt“

Unmittelbar darauf wurde der Becherwerfer, der wegen der Fernsehbilder rasch ausfindig gemacht werden konnte, festgenommen. In einem „Steiermark heute“-Interview einige Tage danach sagte der 34-Jährige, ihm seien wegen des schlechten Spiels von Sturm die Sicherungen durchgebrannt: „Die Leistung von Sturm war an diesem Tag grottenschlecht. Mir gingen die Sicherungen durch. Es war eine Kurzschlussreaktion, ich habe den Becher einfach hinuntergeworfen, ohne zu schauen, wohin ich geworfen habe. Es hat dann leider den Linienrichter komplett getroffen.“

Prozess wegen anderer Straftat in Kärnten

Der Prozess gegen den 34 Jahre alten Steirer fand am Bezirksgericht Hermagor in Kärnten und nicht in der Steiermark statt, weil noch eine weitere Straftat des Mannes vorlag: Er soll demnach heuer im März im Skigebiet Nassfeld gemeinsam mit einer - mitangeklagten - Frau Alpinski gestohlen haben. Nachdem dieser Fall am zuständigen Gericht in Hermagor anhängig ist, wurde auch der Grazer Becherwurf dort verhandelt. Die Anklage lautete auf Körperverletzung und Diebstahl.

Der Grazer "Becherwerfer" vor Gericht

APA/Gert Eggenberger

Zu den Skidiebstählen zeigten sich beide Angeklagten geständig - die Mitangeklagte erhielt daraufhin eine Diversion: Diese sieht 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und Schadenswiedergutmachung vor. Die Frau nahm die Diversion an, der Staatsanwalt stimmte zu.

Anwalt: Ohne Vorsatz

Der 34-Jährige zeigte sich auch zur Tat im Stadion geständig, sein Anwalt stellte aber abermals Vorsatz in Abrede: Sein Mandant hätte den Schiedsrichterassistenten nicht treffen und nicht verletzen wollen.

Einschlägig vorbestraft

Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen, führte wiederum der Staatsanwalt aus: Unter anderem wurde er verurteilt, weil er 2015 in Salzburg in einem Fußballstadion einen Knallkörper gezündet und Richtung Spielfeld geworfen hatte - damals wurde ein Zuschauer verletzt.

Er habe jetzt einen guten Job als Flyerverteiler, erklärte der 34-Jährige. Die fünf Monate Haft, die er zuletzt bekommen hat, dürfe er als Fußfesselträger ableisten. Er werde so etwas sicher nicht mehr machen und auch keinen Alkohol mehr trinken, wenn er Fußball zuschauen gehe. Sein Verteidiger meinte, dass man „von einem Nicht-Nobelpreisträger wie meinem Mandanten“ nicht erwarten könne, dass dieser in der Lage sei abzuschätzen, wie und wie weit ein gefüllter Hartplastikbecher fliege.

Für den Becherwurf wurde der 34-Jährige schlussendlich zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Insgesamt hat der Angeklagte noch 34 Monate an bedingten Strafen offen: Die Richterin sah von einem Widerruf ab, das Straflandesgericht Graz könnte sich aber noch zu einem solchen entschließen. Der Linienrichter bekam 800 Euro Schmerzensgeld, Sturm Graz wurde mit Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sturm wird über eine mögliche Schadenersatzklage erst nach dem Urteil der UEFA entscheiden. Das gab der Verein am Freitag bekannt.

Ethik- und Disziplinarinspektor untersucht den Fall

Überhaupt sind die Konsequenzen des Becherwurfs für Sturm Graz noch völlig unklar: Im August wurde die Verhandlung der UEFA-Disziplinarkommission vertagt - mehr dazu in „Becherwurf“: UEFA entscheidet über Strafe (17.8.2018) und „Becherwurf“: UEFA vertagt Urteil (18.8.2018). Ein eigener Ethik- und Disziplinarinspektor soll den Fall untersuchen, ein Ergebnis liegt bis dato aber noch nicht vor.