Privatkonkurs neu mit Rekordzahlen

So viele Steirer wie noch nie haben seit der Neuregelung des Gesetzes einen Privatkonkurs beantragt - es gab um rund 86 Prozent mehr Anträge. Der Ansturm auf die Gerichte war laut Alpenländischem Kreditorenverband (AKV) enorm.

Privatkonkurs neu:

  • Abschöpfungsverfahren verkürzt von sieben auf fünf Jahre
  • Wegfall der zehnprozentigen Mindestquote

Mit 1. November 2017 trat das Insolvenzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Für Privatpersonen, die seither einen Konkursantrag stellten, bedeutet das, dass das Abschöpfungsverfahren zwei Jahre kürzer, also fünf Jahre, dauert und die zehnprozentige Mindestquote wegfällt.

19 Privatkonkurse pro Woche

In der Steiermark beantragten seither 989 Personen einen Privatkonkurs - gegenüber den 531 Verfahren im Zeitraum von November 2016 bis Oktober 2017 bedeutet das laut dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) eine Zunahme von 86,25 Prozent. Das ist nach dem Burgenland die zweitgrößte Steigerungsrate in Österreich. Wöchentlich betrachtet gab es somit 19 Privatkonkursanträge. Die Passiva liegen in Summe bei 205,5 Millionen Euro - das ist laut AKV ein noch nie erreichter Jahreswert.

Grafik zu Privatkonkursen

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/AKV

Österreichweit beantragten mehr als 10.000 Personen einen Privatkonkurs neu. Die Gesamtverbindlichkeiten liegen bei 1,6 Milliarden Euro – mehr dazu in Privatkonkurs neu: Schon mehr als 10.000 Fälle (oesterreich.ORF.at).

Der größte Privatkonkurs in der Steiermark wurde im Dezember 2017 mit Verbindlichkeiten von 12,5 Millionen Euro eröffnet. An zweiter Stelle liegt die Privatinsolvenz des ehemaligen Sturm-Präsidenten Hannes Kartnig mit 8,8 Millionen Euro - mehr dazu in Hannes Kartnig ist insolvent (19.1.2018). Die Durchschnittsverschuldung pro Verfahren wurde vom AKV mit 179.000 Euro errechnet.

Anstieg wird wieder abflachen

Vor allem zwei Personengruppen würden das neue Insolvenzrecht in Anspruch nehmen: einkommensschwache Schuldner mit relativ geringen Verbindlichkeiten und ehemalige Unternehmer mit beträchtlichen Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten, früheren Selbstständigkeit. Der AKV geht davon aus, dass in den nächsten Monaten der Anstieg der Privatkonkurse abflachen wird, dennoch werden künftig mehr Personen ein Schuldenregulierungsverfahren beantragen als noch vor der Novelle. Schon Anfang des Jahres zeichnete sich ab, dass es viele Privatkonkurse geben wird - mehr dazu in Starker Anstieg bei Privatinsolvenzen (8.2.2018).

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