Raucher sorgen in Mischlokalen für dicke Luft

Nichtraucherzonen in Lokalen bedeuten nicht automatisch rauchfreie Atmosphäre: Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK) testete 26 Lokale - und das Ergebnis ist bedenklich.

Vor einem halben Jahr kippte die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung das Rauchverbot in der Gastronomie. Die STGKK startete im September eine Messung in steirischen Gaststätten, um die Schadstoffbelastung zu testen. Überprüft wurden dabei Nichtraucherbereiche in Mischlokalen - mehr dazu in Rauchen erhöht Feinstaubbelastung in Lokalen (28.9.2018). Fazit: Die Nichtraucherbereiche bieten laut GKK-Obmann Josef Harb keinen ausreichenden Schutz.

Rauchverbot Lokale

APA/Helmut Fohringer

In vier von fünf Lokalen werden die Gesetze nicht eingehalten

80 Prozent der Nichtraucherräume stark belastet

In 21 der insgesamt 26 getesteten Lokale gab es laut der Untersuchung signifikante Überschreitungen, das bedeutet, dass in 80 Prozent der überprüften Gaststätten mit Raucher- und Nichtraucherräumen gesundheitsschädliche Mengen an Feinstaub gemessen wurden.

Für STGKK-Obmann Josef Harb ist das ein klares Indiz dafür, dass die derzeitige Regelung nicht funktioniert. „Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz - nur die Bediensteten in der Gastronomie sind von diesem Schutz ausgenommen. Das grenzt in einem modernen Land wie Österreich an einen Skandal“, kritisiert Harb.

Bis zu zehnmal mehr Feinstaub im Raum als im Freien

„Durchschnittlich haben wir im Nichtraucherbereich fünfmal so viel Feinstaub wie im Außenbereich gemessen, die Spitzen lagen nicht selten zehnmal höher als im Freien“, erläuterte der gerichtlich zertifizierte Sachverständige Peter Tappler, der die Studie durchführte.

Offene Türen, fehlende Trennelemente

Das Tabakgesetz werde in Mischlokalen leider wenig bis gar nicht eingehalten, so Tappler weiter: „Die meisten Übertritte passieren durch offene oder undichte Türen oder ungünstige Druckverhältnisse. Mitunter gibt es gar keine Trennelemente zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen.“ Damit werden die gesetzlichen Vorschriften von einer rauchfreien Innenraumluft in Nichtraucherbereichen in vier von fünf Gaststätten nicht eingehalten.

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