Mit Auto in Bad gerast: Haftstrafe und Geldstrafe
„Es hat einen Knall gegeben, dann war alles finster. Ich habe einen Pkw mit Warnblinkanlage vor mir gesehen, dann hat das Auto vorne gebrannt“, schilderte das Opfer den an sich eher skurrilen Unfall im vergangenen Sommer. Die Frau wurde gegen eine andere Wand geschoben und stand eingeklemmt zwischen Trümmern: „Ich hatte keine Schuhe, alles war voller Splitter, also bin ich stehengeblieben“, erzählte sie. Sie hörte eine Stimme, die jammerte: „Mein Gott, wieso muss mir das passieren.“
Über zwei Promille Alkohol im Blut
Der Unglückslenker war zuvor auf einem Feuerwehrfest gewesen und hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. In einer Rechtskurve war er von der Straße abgekommen und direkt in das Wohnhaus gefahren. „Eine wirklich sehr blöde Geschichte“, meinte der Verteidiger: Eigentlich sollte der Angeklagte von seiner Freundin abgeholt werden, doch dann setzte sich der 27-Jährige selbst hinters Steuer.
Die Frau, die gerade im Badezimmer war, erlitt bei dem Unfall zahlreiche Prellungen und Blutergüsse. Die seelischen Verletzungen waren aber schlimmer - sie konnte erst heuer im Jänner wieder arbeiten. Der 27-jährige Angeklagte bekannte sich schuldig, gab aber an, nicht mehr viel über den Unfallhergang zu wissen.
Urteil nicht rechtskräftig
Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 4.320 Euro verurteilt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.