24-Stunden-Betreuung: Beschwerden häufen sich

Laut Arbeiterkammer Steiermark häufen sich die Beschwerden im Zusammenhang mit Vermittlungsverträgen für 24 Stunden-Betreuer. Auch österreichweit wächst der Ärger über unseriöse Betreuung und rechtliche Hindernisse.

In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der 24-Stunden Betreuer in der Steiermark stark an - im Vorjahr waren rund 16.000 in der Steiermark gemeldet. Die meisten der Betreuer werden über Agenturen per Vertrag an die Pflegenden vermittelt. Rund 800 Agenturen gibt es österreichweit. Es häufen sich jedoch die Beschwerden über schlechte Deutschkenntnisse der Betreuungskräfte, rechtswidrige Vertragsklauseln und zu lange Kündigungsfristen - mehr dazu auch in Ärger über unseriöse 24-Stunden-Betreuung(help.ORF.at, 2.2.2019).

Beschwerden fast verdoppelt

Von der Arbeiterkammer Steiermark hieß es, die Beschwerden hätten sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt - auf ingesamt fast 170. Besonders oft sei es darum gegangen, dass in den Verträgen Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen würden, sagte Katharina Gruber vom AK Konsumentenschutz.

„Unserer Ansicht nach sind diese Klauseln nicht gültig, weil immerhin ist die Hauptaufgabe der Vermittlungsagentur, eine ordnungsgemäße Person zu vermitteln, und somit ist eine solche Klausel sicher nicht haltbar, wo die Agentur sagt, so, mir ist alles egal, ich habe eine Person vermittelt, und egal wie die arbeitet, es ist zu zahlen - das wird sicher nicht sein“, so Gruber.

Falsche Kündigungsfristen

Ein Problem bei diesen rechtlichen Fragen sei, dass es die 24-Stunden-Betreuung mit Agenturen noch nicht sehr lange gibt und daher Gerichtsentscheide zu vielen Problemstellungen fehlen, so Gruber. Eine Sache, die klar geregelt ist, ist die Kündigung, doch auch hier komme es vermehrt zu Beschwerden, denn immer wieder seien falsche Kündigungsfristen in den Verträgen vermerkt: „Die längste Frist war vier Monate. Faktum ist, man hat jederzeit ein Kündigungsrecht, man muss nur eine gewisse Frist einhalten - und zwar eine zweiwöchige Kündigungsfrist vom jeweiligen Monatsende.“

Verpflichtende Standards gefordert

Schon im Vorjahr forderten steirische Träger-Organisationen verpflichtende gesetzliche Qualitätsstandards in der 24-Stunden-Betreuung. Derzeit gebe es in diesem Bereich so gut wie keine Vorgaben - mehr dazu in 24-Stunden-Pflege: Mindeststandards gefordert (4.11.2018).