Steirisches No-Deal-Brexit-Gesetz in Arbeit
Der 29. März ist nicht nur für Großbritannien, sondern auch für die EU ein gefürchtetes Datum - denn derzeit stehen die Zeichen auf einen sogenannten harten Brexit, also einen EU-Ausstieg Großbritanniens ohne vertragliche Vereinbarungen, wie es danach weitergeht.
Briten sollen abgesichert werden
Für diesen Fall will der steiermärkische Landtag nun mit einem sogenannten No-Deal-Brexit-Gesetz vorsorgen: Europalandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) will damit die knapp 1.000 in der Steiermark lebenden Briten absichern. Sie sollen mit Hilfe des Gesetzes für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren EU-Bürgern gleichgestellt bleiben.
Andernfalls würden die hier lebenden Briten ab dem Austritt Großbritanniens als Drittstaatenangehörige gelten - viele Landesgesetze wie etwa das Berufsrecht, soziale Vorschriften oder auch die Wohnbauförderung würden für sie dann nicht mehr gelten. Durch das geplante Gesetz werden diese Folgen hinausgezögert.
Beim Abkommen hinfällig
Im Gegenzug kündigte Großbritannien an, auch alle Steirer, die im Vereinigten Königreich leben, den Briten vorerst rechtlich gleichzustellen. Sollte es nach dem 29. März doch noch zu einem Abkommen zwischen der EU und Großbritannien kommen, wäre das Landesgesetz hinfällig.