Karfreitag: Kaum „persönliche Feiertage“

Der Karfreitag war für Menschen mit protestantischem und altkatholischem Glauben bis heuer ein Feiertag. Das hat sich nach einer Klage geändert. Am stattdessen eingeführten „persönlichen Feiertag“ gibt es kaum Interesse.

Bis vergangenen Freitag konnten Arbeitnehmer, die am Karfreitag ihren „persönlichen Feiertag“ konsumieren wollen, das ihrem Arbeitgeber bekanntgeben. Ein Rundruf unter steirischen Unternehmen hat gezeigt, dass das nicht besonders häufig passiert sein dürfte.

Ohnehin viele Urlaube in den Osterferien

Grundsätzlich lässt sich laut Recherchen des ORF Steiermark nur sehr schwer sagen, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich den „persönlichen Feiertag“ nützen. Einerseits, weil es in den Osterferien ohnehin zahlreiche Urlaubsanfragen gibt, andererseits, weil sich viele Arbeitnehmer am Karfreitag Zeitausgleich nehmen. Beim „persönlichen Feiertag“ handelt es sich um einen normalen Urlaubstag des Arbeitnehmers, der speziell deklariert ist.

Laut Arbeiterkammer (AK) Steiermark habe es einige Anfragen zum Karfreitag gegeben, diese hätten aber rechtliche Unsicherheiten betroffen. Bei der Energie Steiermark hätten einige wenige einen „persönlichen Feiertag“ beantragt, bei Spar werden die Zahlen zu Beginn der Woche erhoben und bei Anton Paar ist der Karfreitag seit Jahren ein Fenstertag und damit ohnehin frei.

Unklarheiten bei Landarbeitern

Unklarheiten herrschen bei den Landarbeitern: Weil die Landesregierung die steiermärkische Landarbeitsordnung bis jetzt nicht dem Bundesgesetz angepasst hat, wird auf Kollektivverträge zurückgegriffen. In einigen ist der Karfreitag als Feiertag geregelt, in anderen nicht, erklärte Johann Sorger, Direktor der Landarbeiterkammer: „Der Karfreitag ist im klassischen Agrar-KV geregelt, also für die Landarbeiter und im Lagerhaus-Bereich. Nicht geregelt ist er zum Beispiel im Gartenbau, das ist eine sehr große Gruppe.“

Von derzeit etwa 11.000 Kammermitgliedern haben laut Sorger rund 5.000 Anspruch auf die Karfreitag-Regelung – also einen freien Tag oder doppelte Bezahlung. Für jene, in deren KV der Karfreitag nicht geregelt ist, gilt er als ganz normaler Arbeitstag. Ostern 2020 soll dann ohne diese Unklarheiten auskommen.