Wiederbetätigung: Bursche von Ex-Freundin belastet

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag der Prozess gegen zehn Männer wegen NS-Wiederbetätigung fortgesetzt worden. Dabei hat eine ehemalige Freundin eines Angeklagten ausgesagt und den Burschen schwer belastet.

Es geht in dem Verfahren um das Verteilen von Aufklebern, um zweifelhafte Internetseiten, daneben auch um Ausschreitungen in einem Lokal und bei einer öffentlichen Fußballübertragung - mehr dazu in Zehn Männer wegen Wiederbetätigung vor Gericht (7.5.2012).

Angeklagte mussten Gerichtssaal verlassen

Schon zum zweiten Mal in diesem Verfahren forderte der Richter die Angeklagten auf, den Saal zu verlassen, da eine Zeugin darum gebeten hatte. Die Beschuldigten protestierten vereinzelt dagegen, doch diesmal gab es keine Diskussion, der Richter blieb hart. Dann erschien eine junge Frau, die mit einem der Männer liiert war.

Sie habe ihn kennengelernt, als sie selbst nach einer Vergewaltigung ein Jahr lang wegen Depressionen in der Nervenklinik war und fand ihn zunächst sehr verständnisvoll. Seine politische Einstellung habe sie nicht hinterfragt, aber mitbekommen habe sie seine Neigung zu rechtem Gedankengut schon.

„Mit Fleisch und Blut ein Nazi“

„Ich habe zuerst gedacht, er ist ein Mitläufer, aber er ist mit Fleisch und Blut ein Nazi“, erklärte sie vor Gericht. Sie sei mit ihrem damaligen Freund auch bei Sonnwendfeiern gewesen: „Dort sind wir übers Feuer gesprungen, haben Lieder gesungen, und der Gottfried hat eine Rede gehalten“, schilderte sie. „Gottfried Küssel?“, fragte der Richter zur Sicherheit nach.

Weil sie offenbar nicht so eifrig mitgesungen hatte, habe sich die Frau von Küssel zu ihr gesetzt: „Sie hat gesagt, eine deutsche Frau kann singen“, so die Zeugin. „Haben Sie auch das Horst-Wessel-Lied gehört?“, wollte der Richter wissen. „Das was?“, fragte die junge Frau nach. Nachdem es ihr vorgespielt wurde, war der Zeugin alles klar: „Ja, das hat ihm schon gefallen, da hat er mitgesungen.“

„Sie ist noch immer besessen von mir“

Einer der Angeklagten, die nach der Aussage der Frau wieder in den Saal kamen, wollte mehr über die Zeugin und ihre Aussage wissen. „Ich möchte mehr über diese Sonnwendfeier von ihr wissen, genaue Details“, verlangte der Beschuldigte. „Das ist unwichtig, sie können übers Feuer hupfen, wo sie wollen“, unterband der Staatsanwalt weitere Diskussionen. „Sie ist immer noch besessen von mir und eifersüchtig“, war alles, was der ehemalige Freund der Frau zu ihren Angaben sagen wollte.

Gerd Honsik bat um Einvernahme vor Ort

Gerd Honsik teilte in einem Brief dem Richter mit, er könne „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht kommen und bitte um eine Einvernahme vor Ort. Eine 90 Jahre alte Bekannte und große Förderin von Franz Radl, der als Hauptbeschuldigter und Initiator der meisten Aktionen gilt - mehr dazu auch in NS-Prozess: Radl verweigert Aussage (10.5.2012) und in Polizisten im Zeugenstand (14.5.2012) - teilte ebenfalls mit, dass sie nicht kommen könne, weil sie sich kürzlich den Oberschenkelhals gebrochen habe.