Fall Oliver: Die Chronologie

  • 27.12.2006: Oliver wird in Dänemark als uneheliches Kind der Grazerin Marion W. und des Dänen Thomas S. geboren, das Sorgerecht hat die Mutter.
  • 2.7. 2010: Der Vater beantragt das Sorgerecht.
  • 17.7.2010: Die Mutter zieht mit dem Kind nach Österreich.
  • 22.10.2010: Der Vater beantragt die Obsorge und bekommt sie in Dänemark zugesprochen.
  • 18.7. 2011: Der Oberste Gerichtshof in Wien lehnt die Anträge des Vaters ab, sein Sorgerecht auch in Österreich zu bestätigen. Hier hat nun die Mutter das Sorgerecht, dem Vater wird ein Besuchsrecht zugestanden, allerdings nur unter Aufsicht einer Psychologin. Er bekämpft diese Regelung.
  • Anfang April 2012: Die Anträge des Vaters auf Besuche ohne Aufsicht werden verworfen.
  • 3. April 2012: Thomas S. wartet mit einem unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten seine Sohnes. Während dieser die Mutter festhält, bringt der 41-Jährige sein Kind in sein Auto und fährt mit ihm nach Dänemark. Eine Fahndung wird eingeleitet.
  • 4. April 2012: Das Fluchtauto wird gefunden, von dem Dänen und seinem Sohn fehlt jede Spur.
  • 5. April 2012: Der Vater stellt sich den dänischen Behörden.
  • 8. April 2012: Der Bub telefoniert kurz mit seiner Mutter, der nur außerhalb Dänemarks gültige Haftbefehl gegen den Vater bleibt aufrecht.
  • 11. April 2012: Die Mutter bringt einen Rückführungsantrag ein.
  • 18. Juni 2012: Der EU-Haftbefehl gegen den Vater wird aufgehoben.
  • 4. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Graz bringt einen Strafantrag gegen Thomas S. wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung ein.
  • 4. September 2012: Beginn der Verhandlung in Helsingör wegen einer Rückführung des Buben nach Österreich.
  • 6. September 2012: Schlusstag im Prozess, ein Urteil soll schriftlich ergehen und wird für 21. September angekündigt.
  • 21. September 2012: Das Gericht in Helsingör veröffentlicht seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wird somit abgewiesen.
  • 25. September 2012: Thomas S. muss sich im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten.