VwGH: Wiederwahl von Kunstuni-Rektor rechtswidrig

An der Grazer Kunstuni flammt der Konflikt um die Wiederbestellung des Rektors Georg Schulz neu auf: Der Verwaltungsgerichtshof gab nun der Beschwerde des Senats gegen die Wiederbestellung von Schulz statt und hob die Entscheidung des Universitätsrat auf.

Der seit 2007 amtierende Rektor Georg Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Dieser hatte im April 2011 einen Dreiervorschlag erstellt, in dem Schulz jedoch nicht berücksichtigt wurde; der Unirat wiederum hätte gerne Schulz als alten neuen Rektor gesehen. In Folge einer Rechtsaufsichtsbeschwerde war dann das Universitätsrat tätig geworden - dieses hob den ursprünglichen Dreiervorschlag des Senats auf und setzte Schulz neuerlich als Rektor ein.

Uni-Senat bekam recht

Der Senat brachte daraufhin eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein - trotzdem trat Schulz sein Amt am 1. März 2012 an - mehr dazu in Kunstuni-Rektor ab März im Amt (16.1.2012). Mit der nun vorliegenden Entscheidung wird der Bescheid zur Aufhebung des ursprünglichen Dreiervorschlags des Senats durch das Ministerium als rechtswidrig eingestuft. Die Aufhebung der Wiederbestellung könne von den Verantwortlichen im Ministerium nun mit Sicherheit „nicht beiseite geschoben“ werden, so der Rechtsanwalt Dieter Neger.

Seitens des Wissenschaftsministeriums hieß es nur, dass man die VwGH-Entscheidung erst prüfen müsse, dann werde eine weitere Vorgehensweise beschlossen. Bis es dann so weit sei, wolle auch Schulz in seinem Amt bleiben: „Ich sehe für mich keinen Grund zurückzutreten. Ich arbeite weiter, bis das Ministerium eine Entscheidung fällt.“

Schulz will bis Ministeriumsentscheid im Amt bleiben

Persönlich bedauere er aber die Ansicht des VwGH sehr, denn es sei „gerade jetzt nach einer schwierigen Zeit“ wieder gut gelaufen: „Die Uni kommt nun wieder in einen völligen Unsicherheitszustand“, befürchtet Schulz. Er geht davon aus, dass das Ministerium seine Wiederwahl aufheben werde: „Ob ich dann weitermache und zur Verfügung stehe, hängt von der konkreten Entscheidung des Ministeriums ab.“

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